Tabakwarenfachverband Saar e.V., Saarbrücken, (z. H. Herrn Werner Thau, Hochwaldstr. 8, 66113 Saarbrücken).Die Verschmelzung ist mit der Eintragung im Register des übernehmenden Rechtsträgers am 08.05.2009 wirksam geworden.
Tabakwarenfachverband Saar e.V., Saarbrücken, (z. H. Herrn Werner Thau, Hochwaldstr. 8, 66113 Saarbrücken).Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.10.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Mitgliederversammlung vom 05.08.2008 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 08.10.2008 mit dem Landesverband Einzelhandel und Dienstleistung Saarland e.V. mit Sitz in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken VR 2200) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Vereine ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Vereins, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird