HRB 8781: Tacheles Jugendhilfe GmbH, Unna, Holzwickeder Straße 3, 59427 Unna. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers (Tacheles Jugendhilfe Michael Brendt e.K. mit Sitz in Unna, AG Hamm, HR A 3981) am 21.04.2016 wirksam geworden.
HRB 8781: Tacheles Jugendhilfe GmbH, Unna, Holzwickeder Straße 3, 59427 Unna. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.11.2015. Geschäftsanschrift: Holzwickeder Straße 3, 59427 Unna. Gegenstand: Kinder, Jugendliche und Familien in besonderen Problemlagen die notwendigen und geeigneten Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 27 ff SGB VIII zu Teil werden zu lassen. Diese Hilfen sollen in jedem Einzelfall entsprechend dem individuellen Bedarf entwickelt, organisiert und durchgeführt werden. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Brendt, Michael, Unna, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Brendt, Michael, Unna, geb. ‒.‒.‒‒ unter der Firma Tacheles Jugendhilfe Michael Brendt e.K. in Unna (Amtsgericht Hamm HRA 3981) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 23.11.2015. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.