HRA 6256: Tackenberg Kassenstände GmbH & Co. KG, Bochum, Hattinger Straße 987, 44879 Bochum. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRA 6256:Tackenberg Kassenstände GmbH & Co. KG, Bochum, Hattinger Straße 987, 44879 Bochum.Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Eingetreten als Liquidator: Tackenberg Verwaltungs-GmbH, Bochum (Amtsgericht Bochum B 11728), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Tackenberg, Silvia, Bochum, * ‒.‒.‒‒; Wehrenbrecht, Jürgen, Mülheim a.d.Ruhr, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Tackenberg Kassenstände GmbH & Co. KG, Bochum, Hattinger Straße 987, 44879 Bochum. Einzelprokura: Tackenberg, Silvia, Bochum, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Wehrenbrecht, Jürgen, Mülheim a.d.Ruhr, * ‒.‒.‒‒.
Tackenberg Kassenstände GmbH & Co. KG, Bochum, Hattinger Straße 987, 44879 Bochum.Geschäftsanschrift: Hattinger Straße 987, 44879 Bochum.
Tackenberg Kassenstände GmbH & Co. KG, Bochum (Hattinger Straße 987, 44879 Bochum, Gegenstand ist die Herstellung und der Vertrieb von Förderanlagen und Kassenständen.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Tackenberg Verwaltungs-GmbH, Bochum (Bochum B 11728), einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Tackenberg Kassenstände GmbH, Bochum (AG Bochum, HRB 2149) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 13.06.2008. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.