HRB 730870: Tafel Rastatt gemeinnützige GmbH, Rastatt, Stettiner Straße 17, 76437 Rastatt. Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Rastatter Tafel e.V.", Rastatt (Amtsgericht Amtsgericht Mannheim VR 520949) am 10.07.2018 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
HRB 730870: Tafel Rastatt gemeinnützige GmbH, Rastatt, Stettiner Straße 17, 76437 Rastatt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.05.2018. Geschäftsanschrift: Stettiner Straße 17, 76437 Rastatt. Gegenstand: Die Förderung mildtätiger Zwecke, um bedürftigen Menschen kostengünstig Hilfen anzubieten, insbesondere Nahrungsmittel und andere Gegenstände des persönlichen Gebrauchs. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch - die Ansprache von natürlichen und juristischen Personen und Institutionen zur Sammlung von nicht mehr benötigten, aber noch verwertungsfähigen Nahrungsmitteln und anderen Gegenständen des unmittelbaren persönlichen Gebrauchs - den Betrieb und Ausbau einer Verteilerorganisation - das Errichten und Unterhalten von Läden, Essensausgabestellen oder sonstigen Ausgabestellen zur direkten oder indirekten Abgabe an Bedürftige - Öffentlichkeitsarbeit, die Versorgung von Bedürftigen mit Nahrungsmitteln und den Umgang mit Lebensmitteln betreffend. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Weber, Torsten, Rastatt, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des Zweckbetriebes "Tafel/Tafellogistik" aus dem Vermögen des Vereins "Rastatter Tafel e.V.", Rastatt (Amtsgericht Mannheim VR 520949) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 08.05.2018 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 17.04.2018. Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.