HRB 13282: Tafelspitze GmbH, Krefeld, Bismarckstraße 120, 47799 Krefeld. Änderung zur Geschäftsanschrift: Brahmsstraße 12, 47799 Krefeld.
HRB 13282: Tafelspitze GmbH, Krefeld, Bismarckstraße 120, 47799 Krefeld. Nicht mehr Geschäftsführer: Jeschonek, Sybille, Krefeld, * ‒.‒.‒‒.
Tafelspitze GmbH, Krefeld, Bismarckstraße 120, 47799 Krefeld. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Tafelspitze GmbH (vormals Tafelspitze Beteiligungsverwaltung GmbH) am 17.07.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Tafelspitze GmbH, Krefeld, Bismarckstraße 120, 47799 Krefeld. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.06.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.06.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.06.2013 mit der Tafelspitze Beteiligungsverwaltung GmbH mit Sitz in Krefeld (AG Krefeld, HRB 13282) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Tafelspitze Beteiligungsverwaltung GmbH, Krefeld, Bismarckstraße 120, 47799 Krefeld. Die Gesellschafterversammlung vom 21.06.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 und 2 und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: Tafelspitze GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Erbringung von Consultingdienstleistungen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.06.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.06.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.06.2013 mit der Tafelspitze GmbH mit Sitz in Krefeld (AG Krefeld, HRB 10846) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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