Tagueri GmbH, Hamburg (Hongkongstraße 7, 20457 Hamburg). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 07.08.2007 im Wege des Formwechsels in die Tagueri Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg umgewandelt. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (AG Hamburg HRB 102282) am 03.09.2007 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Tagueri GmbH, Hamburg (Magdeburger Str. 17, 20457 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.05.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.05.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.05.2007 mit der CRH Datensysteme GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 57236) verschmolzen. Der mit der CRH Datensysteme GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 57236) am 20.07.2005 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist infolge der Verschmelzung beendet. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Vertragsbeendigung in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekannt gemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
CRH Technology GmbH, Hamburg (Magdeburger Str. 17, 20457 Hamburg). Die Gesellschafterversammlung vom 22.02.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Neue Firma: Tagueri GmbH. Bestellt Geschäftsführer: Maugeri, Fausto, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden Geschäftsführer: Dyroff, Klaus, Hamburg, * ‒.‒.‒‒.
CRH Technology GmbH, Hamburg (Magdeburger Str. 17, 20457 Hamburg). Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 152.000,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 252.000,00 EUR.