Take - Snack - Verpflegungsautomaten GmbH, Nürnberg (Allersberger Str. 185/B 3, 90461 Nürnberg). Die Verschmelzung wurde am 08.02.2007 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Nürnberg HRA 14483 ).
Take - Snack - Verpflegungsautomaten GmbH, Nürnberg (Allersberger Str. 185/B 3, 90461 Nürnberg). Die Verschmelzung wurde am 08.01.2007 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Nürnberg HRA 14483 ). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Take - Snack - Verpflegungsautomaten GmbH, Nürnberg (Allersberger Str. 185/B 3, 90461 Nürnberg). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.12.2006 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Hummel Reiner, Nürnberg, * ‒.‒.‒‒ verschmolzen. Das Unternehmen wird als Einzelfirma unter der Firma Take-Snack-Verpflegungsautomaten e.K. mit dem Sitz in Nürnberg geführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung der Einzelfirma.