Takko Logistik & Service GmbH, Telgte, (Alfred-Krupp-Str. 21, 48291 Telgte).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden TAKKO Holding GmbH am 02.12.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Takko Logistik & Service GmbH, Telgte, (Alfred-Krupp-Str. 21, 48291 Telgte).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.10.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.10.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 31.10.2008 mit der TAKKO Holding GmbH mit Sitz in Telgte (Amtsgericht Münster, HRB 8939) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.