HRB 5718: Talsperren-Wasserkraft Sachsen-Anhalt GmbH (TSW), Blankenburg, Timmenröder Str. 1 a, 38889 Blankenburg. Bestellt: Geschäftsführer: Gödicke, Mario, Blankenburg (Harz) OT Wienrode, * ‒.‒.‒‒. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Strobel, Michael, Blankenburg, * ‒.‒.‒‒.
Talsperren-Wasserkraft Sachsen-Anhalt GmbH (TSW), Blankenburg, Timmenröder Str. 1 a, 38889 Blankenburg. Durch Beschluß der Gesellschafterversammlung vom 01.11.2011 ist § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung geändert. Neuer Gegenstand: Die Planung, der Bau und der Betrieb von Wasserkraftwerken zur Nutzung der Wasserkraftpotentiale nach Maßgabe des Talsperrenbetriebsgesetzes. Das Unternehmen kann darüber hinaus auf Liegenschaften des Talsperrenbetriebes Standorte entwickeln, die der regenerativen Energieerzeugung zuzuordnen sind.
Talsperren-Wasserkraft Sachsen-Anhalt GmbH (TSW), Blankenburg, Timmenröder Str. 1 a, 38889 Blankenburg. von Amts wegen berichtigt: Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer und wird durch ihn allein vertreten.
Talsperren-Wasserkraft Sachsen-Anhalt GmbH (TSW), Blankenburg, Timmenröder Str. 1 a, 38889 Blankenburg.Die Gesellschafterversammlung vom 12.02.2009 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 50.000,00 EUR auf 75.000,00 EUR und die Änderung der §§ 4 (Stammkapital und Nennbeträge der Geschäftsanteile) und 5 (Verfügung über Geschäftsanteile, Mitberechtigung an einem Geschäftsanteil) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Timmenröder Str. 1 a, 38889 Blankenburg. 75.000,00 EUR. von Amts wegen berichtigt: Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer und wird durch ihn allein vertreten. Sie kann auch durch zwei Prokuristen gemeinschaftlich vertreten werden. Personenbezogene Daten geändert, nun: Einzelprokura: Leier, Udo, Blankenburg, * ‒.‒.‒‒.
Talsperren-Wasserkraft Sachsen-Anhalt GmbH (TSW), Blankenburg (Timmenröder Str. 1 a, 38889 Blankenburg). Die Gesellschafterversammlung vom 29.11.2007 hat die Änderung der §§ 10 (Geschäftsführung), 11 (Vertretung der Gesellschaft) der Satzung beschlossen. Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Einzelvertretungsbefugnis angeordnet und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Einzelprokura: Leier, Udo, Blankenburg.
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