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Tamaja Betreuung und Beherbergung gemeinnützige GmbH, Berlin (HRB 188559)

Firmendaten

Anschrift
Menckenstr. 18
12157 Berlin
Frühere Anschriften: 2
Theodor-Heuss-Platz 4, 14052 Berlin
Tempelhofer Damm 45, 12101 Berlin
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2017
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 10 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 188559
Amtsgericht: Charlottenburg (Berlin)
Rechtsform: gGmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Tamaja Betreuung und Beherbergung gemeinnützige GmbH aus Berlin ist im Handelsregister Charlottenburg (Berlin) unter der Nummer HRB 188559 verzeichnet. Nach der Gründung am 24.07.2017 hat die Tamaja Betreuung und Beherbergung gemeinnützige GmbH ihren Standort mindestens zweimal geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '2.1 Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2.2 Zwecke der Gesellschaft sind die: - Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO), - Förderung der Erziehung und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), - Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Kriegsopfer, Zivilbeschädigte und Behinderte, sowie Hilfe für Opfer von Straftaten (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO). - Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedanken (§ 52 Abs. 2 Nr. 13 AO). 2.3 Zur Erreichung der in Absatz 2 genannten Zwecke betreibt die Gesellschaft Einrichtungen, in denen sich Menschen unterschiedlicher kultureller und sozialer Herkunft begegnen und austauschen, wo ihnen kostenlose soziale Beratungen und Betreuung angeboten werden, wo sie individuell und in Gruppen an sportlichen und kulturellen Aktivitäten und Veranstaltungen teilnehmen können oder diese selbständig durchführen, und wo ihnen unterschiedliche Weiterbildungs- und Unterstützungsmöglichkeiten angeboten werden. 2.4 Die Maßnahmen zur Zweckverwirklichung sind die nachfolgend genannten: 2.4.1 Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO) Zur Förderung der Jugendhilfe werden in den von der Gesellschaft betriebenen Einrichtungen sowie durch mobile Einheiten, über sog. Street Work Arbeiten und in fremden Einrichtungen Unterstützungsangebote für vor allem bzw. insbesondere, aber nicht ausschließlich junge Menschen im Sinne des SGB VIII angeboten. Dazu zählen Angebote der Nachhilfe, der Sprachförderung sowie Projekte für Schulverweigerer*innen, u.a. mit dem Ziel der Wiedereingliederung in das Regelschulsystem. Weitere Maßnahmen zur Förderung der Jungendhilfe sind Maßnahmen zur außerschulischen Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung. Diese werden sowohl für eigene als auch fremde Einrichtungen entwickelt und angeboten. Ebenfalls zur Förderung der Jugendhilfe werden Maßnahmen entwickelt und angeboten in den Bereichen Sport, Spiel und Geselligkeit; arbeits-, schul- und familienbezogener Jugendarbeit, der internationalen Jugendarbeit und -beratung sowie der Kinder- und Jugenderholung. Diese werden vor allem bzw. insbesondere, aber nicht ausschließlich sowohl für eigene als auch fremde Einrichtungen entwickelt und angeboten. Diese Leistungen werden von qualifizierten, von angelernten Kräften sowie unter Hinzuziehung ehrenamtlicher Kräfte erbracht und über stationäre und mobile Dienste in eigenen Einrichtungen, in fremden Einrichtungen sowie auf öffentlichen Plätzen und Anlagen angeboten. 2.4.2 Förderung der Erziehung und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) Die Förderung der Erziehung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, vor allem, aber nicht ausschließlich, solchen auf Geländen von Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge, welche oft nur zweckmäßig und damit wenig kindgerecht ausgestattet sind, wird durch eine Erweiterung der Ausstattung (Mobiliar, Spielgeräte und Lernmaterialien) sowohl der Innenräume als auch der Außenbereiche erzielt. Um eine umfassende Erziehung für Kinder zu erzielen, werden außerdem die Betreuungszeiten in Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge durch Angebote der Gesellschaft so erweitert, dass auch am Wochenende und an Abenden Erziehungs- und Betreuungsangebote wahrgenommen werden können. Dies erfolgt durch die Bereitstellung von erfahrenem und qualifiziertem Personal, insbesondere am Wochenende und nach den Regelbetreuungszeiten in Gemeinschaftsunterkünften. Ein weiterer Bestandteil der Erziehungsförderung ist die Vorbereitung auf den Schuleintritt, insbesondere die Sprachförderung im Vorschulalter. Zur Förderung der Berufsbildung erwachsener Menschen werden durch die Gesellschaft Berufsberatungen und Sprachförderkurse entwickelt und angeboten. Diese Angebote richten sich vor allem, aber nicht ausschließlich, an sozial benachteiligte Menschen, die einen schwierigen Zugang zum Arbeitsmarkt und zur Berufsbildung finden. Berufsberatungen werden unter der Aufsicht und Anleitung von erfahrenen und umfänglich ausgebildeten Sozialarbeiter*innen durchgeführt. Auch für Sprachförderkurse wird qualifiziertes und erfahrenes Personal eingesetzt. 2.4.3 Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Kriegsopfer, Zivilbeschädigte und Behinderte, sowie Hilfe für Opfer von Straftaten (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO) Die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Kriegsopfer, Zivilbeschädigte und Behinderte, sowie Opfer von Straftaten erfolgt vor allem bzw. insbesondere, aber nicht ausschließlich durch die Betreuung und Beherbergung dieser Menschen in Einrichtungen und Wohnungen der Gesellschaften oder in Einrichtungen und Wohnungen Dritter sowie auf öffentlichen Plätzen und Anlagen. Sie erfolgt ferner durch die gemeinsame edukative, kulturelle, bildende und sportliche Aktivitäten, Veranstaltungen sowie die oben beschriebenen Unterstützungs- und Beratungsangebote, die das Ziel der gesellschaftlichen Teilhabe und die (erneute) Einbindung in die Zivilgesellschaft zu erleichtern. Diese Aktivitäten und Angebote sind ausdrücklich nicht nur auf die oben genannten Personengruppen beschränkt, sondern sind offen für alle Menschen jeglicher Herkunft und aus allen Lebensbereichen. Über stationäre und mobile Dienste in den o.g. Einrichtungen sowie auf öffentlichen Plätzen und Anlagen erhalten vor allem bzw. insbesondere, aber nicht ausschließlich diese Menschengruppen stets für sie kostenfreie Leistungen in Form von Betreuung, Beratung, Beherbergung und Verpflegung. Die Leistungen werden von qualifizierten, von angelernten Kräften sowie unter Hinzuziehung ehrenamtlicher Kräfte erbracht. So werden beispielsweise Menschen, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind, über präventive Hilfsmaßnahmen informiert und Personen, die von sozialen, familiären und gesellschaftlichen Problemsituationen betroffen sind, individuelle Gespräche oder Gruppenveranstaltungen (Begegnungen, Austausch, Schulungen) angeboten. 2.5 Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedanken (§ 52 Abs. 2 Nr. 13 AO). Die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedanken erfolgt vor allem bzw. insbesondere, aber nicht ausschließlich durch die Förderung, Organisation und Durchführung von Schulungen, Seminaren und Workshops zur Förderung von interkulturellen Kompetenzen, Diversity-kompetenz und einer Kultur des friedlichen Miteinanders und der Toleranz von Vielfalt sowohl nach innen (Mitarbeitende, Ehrenamtliche) als auch nach außen (Partner, Zielgruppen, Auftraggeber). Die Förderung erfolgt ferner über Öffentlichkeitsarbeit, Organisation von Arbeitstagungen, Konferenzen, Kolloquien, Veröffentlichungen zur Aufklärung der bürgerlichen Gesellschaft zu Anti-Diskriminierung, Lebenssituation und Bedarfe besonders schutzbedürftiger Menschen mit dem Ziel, eine Haltung der Gleichbehandlung und Solidarität zu fördern. Mit der Durchführung von verschiedenen generationsübergreifenden Kultur-, Freizeit-, Bildungs-, Integrations- und Begegnungsprojekten, wie z. B. Sprach-, Computer- und Elternkurse, Ausflüge, Hausaufgabenbetreuung, Gesundheitserziehung und Sportangebote, sowie Film- und Medienprojekte wird die Förderung in verschiedenen Formaten umgesetzt. In diesem Rahmen erfolgt auch vor allem bzw. insbesondere, aber nicht ausschließlich eine aktive Jugendarbeit und Betreuung mit dem Ziel, demokratische Verhaltensweisen zu lernen und zu üben sowie Beiträge zur Verbesserung der Chancengleichheit sowie zur Integration im Sinne des Jugendhilfegesetzes zu leisten und Maßnahmen zum Abbau des Rassismus zu initiieren. Diese Leistungen werden von qualifizierten, von angelernten Kräften sowie unter Hinzuziehung ehrenamtlicher Kräfte erbracht und über stationäre und mobile Dienste in eigenen Einrichtungen, in fremden Einrichtungen sowie auf öffentlichen Plätzen und Anlagen angeboten. 2.6 Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Gesellschaftszweck fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 2.7 Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die Tamaja Betreuung und Beherbergung gemeinnützige GmbH weist zur Zeit zwei Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 22.10.2024)

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Registermeldungen 9

Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens
Grund- oder
Stammkapital
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis
Prokura a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen
9 b)
Geschäftsanschrift:
Menckenstraße 18, 12157 Berlin
a)
09.08.2024
Manske
8 a)
Tamaja Betreuung und Beherber-
gung gemeinnützige GmbH
c)
2.1 Die Gesellschaft verfolgt aus-
schließlich und unmittelbar ge-
meinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung.
2.2 Zwecke der Gesellschaft sind
die:
- Förderung der Jugendhilfe (§ 52
Abs. 2 Nr. 4 AO),
- Förderung der Erziehung und
Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7
AO),
- Förderung der Hilfe für poli-
tisch, rassisch oder religiös Ver-
folgte, für Flüchtlinge, Vertriebe-
ne, Kriegsopfer, Zivilbeschädig-
te und Behinderte, sowie Hilfe für
Opfer von Straftaten (§ 52 Abs. 2
Nr. 10 AO).
- Förderung internationaler Ge-
sinnung, der Toleranz auf allen
Gebieten der Kultur und des Völ-
kerverständigungsgedanken (§ 52
Abs. 2 Nr. 13 AO).
2.3 Zur Erreichung der in Absatz
2 genannten Zwecke betreibt die
Gesellschaft Einrichtungen, in de-
nen sich Menschen unterschiedli-
cher kultureller und sozialer Her-
kunft begegnen und austauschen,
wo ihnen kostenlose soziale Be-
ratungen und Betreuung angebo-
ten werden, wo sie individuell und
in Gruppen an sportlichen und
kulturellen Aktivitäten und Ver-
anstaltungen teilnehmen können
oder diese selbständig durchfüh-
ren, und wo ihnen unterschiedli-
che Weiterbildungs- und Unter-
stützungsmöglichkeiten angeboten
werden.
2.4 Die Maßnahmen zur Zweck-
verwirklichung sind die nachfol-
gend genannten:
2.4.1 Förderung der Jugendhilfe
(§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO)
Zur Förderung der Jugendhilfe
werden in den von der Gesell-
schaft betriebenen Einrichtungen
sowie durch mobile Einheiten,
über sog. Street Work Arbeiten
und in fremden Einrichtungen Un-
terstützungsangebote für vor al-
lem bzw. insbesondere, aber nicht
ausschließlich junge Menschen im
Sinne des SGB VIII angeboten.
Dazu zählen Angebote der Nach-
hilfe, der Sprachförderung sowie
Projekte für Schulverweigerer*in-
nen, u.a. mit dem Ziel der Wieder-
eingliederung in das Regelschul-
system.
Weitere Maßnahmen zur Förde-
rung der Jungendhilfe sind Maß-
nahmen zur außerschulischen Ju-
gendbildung mit allgemeiner, po-
litischer, sozialer, gesundheitli-
cher, kultureller, naturkundlicher
und technischer Bildung. Diese
werden sowohl für eigene als auch
fremde Einrichtungen entwickelt
und angeboten.
Ebenfalls zur Förderung der Ju-
gendhilfe werden Maßnahmen
entwickelt und angeboten in den
Bereichen Sport, Spiel und Gesel-
ligkeit; arbeits-, schul- und fami-
lienbezogener Jugendarbeit, der
internationalen Jugendarbeit und
-beratung sowie der Kinder- und
Jugenderholung. Diese werden
vor allem bzw. insbesondere, aber
nicht ausschließlich sowohl für ei-
gene als auch fremde Einrichtun-
gen entwickelt und angeboten.
Diese Leistungen werden von
qualifizierten, von angelernten
Kräften sowie unter Hinzuziehung
ehrenamtlicher Kräfte erbracht
und über stationäre und mobile
Dienste in eigenen Einrichtungen,
in fremden Einrichtungen sowie
auf öffentlichen Plätzen und Anla-
gen angeboten.
2.4.2 Förderung der Erziehung
und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2
Nr. 7 AO)
Die Förderung der Erziehung von
Kindern in Kindertageseinrichtun-
gen, vor allem, aber nicht
ausschließlich, solchen auf Gelän-
den von Gemeinschaftsunterkünf-
ten für Flüchtlinge, welche oft
nur zweckmäßig und damit we-
nig kindgerecht ausgestattet sind,
wird durch eine Erweiterung der
Ausstattung (Mobiliar, Spielgeräte
und Lernmaterialien) sowohl der
Innenräume als auch der Außen-
bereiche erzielt.
Um eine umfassende Erziehung
für Kinder zu erzielen, werden
außerdem die Betreuungszeiten
in Gemeinschaftsunterkünften
für Flüchtlinge durch Angebo-
te der Gesellschaft so erweitert,
dass auch am Wochenende und
an Abenden Erziehungs- und Be-
treuungsangebote wahrgenom-
men werden können. Dies erfolgt
durch die Bereitstellung von er-
fahrenem und qualifiziertem Per-
sonal, insbesondere am Wochen-
ende und nach den Regelbetreu-
ungszeiten in Gemeinschaftsunter-
künften.
Ein weiterer Bestandteil der Erzie-
hungsförderung ist die Vorberei-
tung auf den Schuleintritt, insbe-
sondere die Sprachförderung im
Vorschulalter.
Zur Förderung der Berufsbildung
erwachsener Menschen werden
durch die Gesellschaft Berufsbe-
ratungen und Sprachförderkurse
entwickelt und angeboten. Diese
Angebote richten sich vor allem,
aber nicht ausschließlich, an so-
zial benachteiligte Menschen, die
einen schwierigen Zugang zum
Arbeitsmarkt und zur Berufsbil-
dung finden. Berufsberatungen
werden unter der Aufsicht und
Anleitung von erfahrenen und
umfänglich ausgebildeten Sozial-
arbeiter*innen durchgeführt. Auch
für Sprachförderkurse wird quali-
fiziertes und erfahrenes Personal
eingesetzt.
2.4.3 Förderung der Hilfe für po-
litisch, rassisch oder religiös Ver-
folgte, für Flüchtlinge, Vertriebe-
ne, Kriegsopfer, Zivilbeschädig-
te und Behinderte, sowie Hilfe für
Opfer von Straftaten (§ 52 Abs. 2
Nr. 10 AO)
Die Förderung der Hilfe für poli-
tisch, rassistisch oder religiös Ver-
folgte, für Flüchtlinge, Vertriebe-
ne, Kriegsopfer, Zivilbeschädig-
te und Behinderte, sowie Opfer
von Straftaten erfolgt vor allem
bzw. insbesondere, aber nicht aus-
schließlich durch die Betreuung
und Beherbergung dieser Men-
schen in Einrichtungen und Woh-
nungen der Gesellschaften oder
in Einrichtungen und Wohnun-
gen Dritter sowie auf öffentlichen
Plätzen und Anlagen.
Sie erfolgt ferner durch die ge-
meinsame edukative, kulturelle,
bildende und sportliche Aktivi-
täten, Veranstaltungen sowie die
oben beschriebenen Unterstüt-
zungs- und Beratungsangebote,
die das Ziel der gesellschaftlichen
Teilhabe und die (erneute) Einbin-
dung in die Zivilgesellschaft zu
erleichtern. Diese Aktivitäten und
Angebote sind ausdrücklich nicht
nur auf die oben genannten Perso-
nengruppen beschränkt, sondern
sind offen für alle Menschen jeg-
licher Herkunft und aus allen Le-
bensbereichen.
Über stationäre und mobile Diens-
te in den o.g. Einrichtungen sowie
auf öffentlichen Plätzen und An-
lagen erhalten vor allem bzw. ins-
besondere, aber nicht ausschließ-
lich diese Menschengruppen stets
für sie kostenfreie Leistungen in
Form von Betreuung, Beratung,
Beherbergung und Verpflegung.
Die Leistungen werden von qua-
lifizierten, von angelernten Kräf-
ten sowie unter Hinzuziehung eh-
renamtlicher Kräfte erbracht. So
werden beispielsweise Menschen,
die von Wohnungslosigkeit be-
droht sind, über präventive Hilfs-
maßnahmen informiert und Perso-
nen, die von sozialen, familiären
und gesellschaftlichen Problemsi-
tuationen betroffen sind, individu-
elle Gespräche oder Gruppenver-
anstaltungen (Begegnungen, Aus-
tausch, Schulungen) angeboten.
2.5 Förderung internationaler Ge-
sinnung, der Toleranz auf allen
Gebieten der Kultur und des Völ-
kerverständigungsgedanken (§ 52
Abs. 2 Nr. 13 AO).
Die Förderung internationaler Ge-
sinnung, der Toleranz auf allen
Gebieten der Kultur und des Völ-
kerverständigungsgedanken er-
folgt vor allem bzw. insbesonde-
re, aber nicht ausschließlich durch
die Förderung, Organisation und
Durchführung von Schulungen,
Seminaren und Workshops zur
Förderung von interkulturellen
Kompetenzen, Diversity-kompe-
tenz und einer Kultur des friedli-
chen Miteinanders und der Tole-
ranz von Vielfalt sowohl nach in-
nen (Mitarbeitende, Ehrenamtli-
che) als auch nach außen (Partner,
Zielgruppen, Auftraggeber).
Die Förderung erfolgt ferner über
Öffentlichkeitsarbeit, Organisati-
on von Arbeitstagungen, Konfe-
renzen, Kolloquien, Veröffentli-
chungen zur Aufklärung der bür-
gerlichen Gesellschaft zu An-
ti-Diskriminierung, Lebenssituati-
on und Bedarfe besonders schutz-
bedürftiger Menschen mit dem
Ziel, eine Haltung der Gleichbe-
handlung und Solidarität zu för-
dern. Mit der Durchführung von
verschiedenen generationsüber-
greifenden Kultur-, Freizeit-, Bil-
dungs-, Integrations- und Begeg-
nungsprojekten, wie z. B. Sprach-,
Computer- und Elternkurse, Aus-
flüge, Hausaufgabenbetreuung,
Gesundheitserziehung und Sport-
angebote, sowie Film- und Medi-
enprojekte wird die Förderung in
verschiedenen Formaten umge-
setzt. In diesem Rahmen erfolgt
auch vor allem bzw. insbesondere,
aber nicht ausschließlich eine ak-
tive Jugendarbeit und Betreuung
mit dem Ziel, demokratische Ver-
haltensweisen zu lernen und zu
üben sowie Beiträge zur Verbes-
serung der Chancengleichheit so-
wie zur Integration im Sinne des
Jugendhilfegesetzes zu leisten und
Maßnahmen zum Abbau des Ras-
sismus zu initiieren.
Diese Leistungen werden von
qualifizierten, von angelernten
Kräften sowie unter Hinzuziehung
ehrenamtlicher Kräfte erbracht
und über stationäre und mobile
Dienste in eigenen Einrichtungen,
in fremden Einrichtungen sowie
auf öffentlichen Plätzen und Anla-
gen angeboten.
2.6 Mittel der Gesellschaft dür-
fen nur für die satzungsgemäßen
Zwecke verwendet werden. Die
Gesellschafter dürfen keine Ge-
winnanteile und auch keine sons-
tigen Zuwendungen aus Mitteln
der Körperschaft erhalten. Es darf
keine Person durch Ausgaben, die
dem Gesellschaftszweck fremd
sind oder durch unverhältnismä-
ßig hohe Vergütungen begünstigt
werden.
2.7 Die Gesellschaft ist selbstlos
tätig, sie verfolgt nicht in erster
Linie eigenwirtschaftliche Zwe-
cke.
Nicht mehr Prokurist:
6. Stahlschmidt, Andrea
7.
Klatt, Stefanie, * ‒.‒.‒‒, Berlin
Prokura gemeinsam mit einem Ge-
schäftsführer oder einem weiteren
Prokuristen
a)
Durch Beschluss der Gesellschaf-
terversammlung vom 15.12.2023
ist der Gesellschaftsvertrag geän-
dert in §§ 1 (Firma) und 2 (Gegen-
stand).
a)
14.02.2024
Dr. Weiland
Calendar 28.01.2021
Veränderung

HRB 188559 B: Firma / Name vormals: TAMAJA Gemeinschaftsunterkünfte GmbH, Berlin, Theodor-Heuss-Platz 4, 14052 Berlin. Firma: TAMAJA Gemeinschaftsunterkünfte gemeinnützige GmbH; Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zwecke der Gesellschaft sind die: - Förderung der Erziehung und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), - Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Kriegsopfer, Zivilbeschädigte und Behinderte, sowie Hilfe für Opfer von Straftaten (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO). Zur Erreichung der genannten Zwecke betreibt die Gesellschaft Einrichtungen, in denen sich Menschen unterschiedlicher kultureller und sozialer Herkunft begegnen und austauschen, wo ihnen kostenlose soziale Beratungen und Betreuung angeboten werden, wo sie individuell und in Gruppen an sportlichen und kulturellen Aktivitäten und Veranstaltungen teilnehmen können oder diese selbständig durchführen, und wo ihnen unterschiedliche Weiterbildungs- und Unterstützungsmöglichkeiten angeboten werden. Die Maßnahmen zur Zweckverwirklichung sind die nachfolgend genannten: a) Förderung der Erziehung und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) Die Förderung der Erziehung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, vor allem, aber nicht ausschließlich, solchen auf Geländen von Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete, welche oft nur zweckmäßig und damit wenig kindgerecht ausgestattet sind, wird durch eine Erweiterung der Ausstattung (Mobiliar, Spielgeräte und Lernmaterialien) sowohl der Innenräume als auch der Außenbereiche erzielt. Um eine umfassende Erziehung für Kinder zu erzielen, werden außerdem die Betreuungszeiten in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete durch Angebote der Gesellschaft so erweitert, dass auch am Wochenende und an Abenden Erziehungs- und Betreuungsangebote wahrgenommen werden können. Dies erfolgt durch die Bereitstellung von erfahrenem und qualifiziertem Personal, insbesondere am Wochenende und nach den Regelbetreuungszeiten in Gemeinschaftsunterkünften. Ein weiterer Bestandteil der Erziehungsförderung ist die Vorbereitung auf den Schuleintritt, insbesondere die Sprachförderung im Vorschulalter. Zur Förderung der Berufsbildung erwachsener Menschen werden durch die Gesellschaft Berufsberatungen und Sprachförderkurse entwickelt und angeboten. Diese Angebote richten sich vor allem, aber nicht ausschließlich, an sozial benachteiligte Menschen, die einen schwierigen Zugang zum Arbeitsmarkt und zur Berufsbildung finden. Berufsberatungen werden unter der Aufsicht und Anleitung von erfahrenen und umfänglich ausgebildeten Sozialarbeiter*innen durchgeführt. Auch für Sprachförderkurse wird qualifiziertes und erfahrenes Personal eingesetzt. b) Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Kriegsopfer, Zivilbeschädigte und Behinderte, sowie Hilfe für Opfer von Straftaten (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO) Die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Kriegsopfer, Zivilbeschädigte und Behinderte, sowie Hilfe für Opfer von Straftaten erfolgt durch die Beherbergung und Betreuung dieser Menschen in Unterkünften und Wohnungen. Sie erfolgt ferner durch gemeinsame edukative, kulturelle und sportliche Aktivitäten, Veranstaltungen sowie die oben beschriebenen Unterstützungs- und Beratungsangebote, welche das Ziel verfolgen, die (erneute) Einbindung in die Zivilgesellschaft zu erleichtern. Diese Aktivitäten und Angebote sind ausdrücklich nicht auf die oben genannten Personengruppen beschränkt, sondern sind offen für alle Menschen jeglicher Herkunft und aus allen Lebensbereichen. Über mobile Dienste und in Einrichtungen der Gesellschaft erhalten sie kostenlose soziale Beratungen und Betreuung durch erfahrene, qualifizierte Sozialarbeiter*innen. So werden beispielsweise Menschen, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind, über präventive Hilfsmaßnahmen informiert und Personen, die von sozialen, familiären und gesellschaftlichen Problemsituationen betroffen sind, individuelle Gespräche und Gruppenschulungen angeboten. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29.12.2020 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma), § 2 (Gegenstand), § 11 (Ergebnisverwendung); die §§ 12-15 entfallen.

Calendar 19.01.2021
Veränderung

HRB 188559 B: TAMAJA Gemeinschaftsunterkünfte GmbH, Berlin, Theodor-Heuss-Platz 4, 14052 Berlin. Prokura: 5. Brachlow, Caroline, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Einzelprokura; 6. Stahlschmidt, Andrea, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; Nicht mehr Prokurist: 3. Kretschmer, Hans-Joachim; Nicht mehr Prokurist: 4. Kipp, Maria

Calendar 19.09.2019
Veränderung

HRB 188559 B: TAMAJA Gemeinschaftsunterkünfte GmbH, Berlin, Theodor-Heuss-Platz 4, 14052 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Theodor-Heuss-Platz 4, 14052 Berlin; Gegenstand: Das Betreiben von Unterkünften zum Zwecke der Pflege von Menschen, das Betreiben von Gemeinschaftsunterkünften. Prokura: 4. Kipp, Maria, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.08.2019 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand).

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Historie 8

09.08.2024
Adressänderung

Alte Anschrift:
Theodor-Heuss-Platz 4
14052 Berlin

Neue Anschrift:
Menckenstr. 18
12157 Berlin

14.02.2024
Firmenname geändert

alt:
TAMAJA Gemeinschaftsunterkünfte gemeinnützige GmbH

neu:
Tamaja Betreuung und Beherbergung gemeinnützige GmbH

Entscheideränderung

Austritt
Frau Andrea Stahlschmidt
Prokurist

Entscheideränderung

Austritt
Frau Stefanie Klatt
Prokurist

28.01.2021
Firmenname geändert

alt:
TAMAJA Gemeinschaftsunterkünfte GmbH

neu:
TAMAJA Gemeinschaftsunterkünfte gemeinnützige GmbH

19.01.2021
Entscheideränderung

Austritt
Herr Hans-Joachim Kretschmer
Prokurist

Entscheideränderung

Austritt
Frau Maria Kipp
Prokurist

Entscheideränderung

Eintritt
Frau Caroline Brachlow
Prokurist

Entscheideränderung

Eintritt
Frau Andrea Stahlschmidt
Prokurist

19.09.2019
Adressänderung

Alte Anschrift:
Tempelhofer Damm 45
12101 Berlin

Neue Anschrift:
Theodor-Heuss-Platz 4
14052 Berlin

Entscheideränderung

Eintritt
Frau Maria Kipp
Prokurist

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