Tamarindo AG, Hamburg (Ballindamm 25, 20095 Hamburg). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Deutsche Flugzeugvermietungs Aktiengesellschaft am 27.07.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Hapag-Lloyd Akiengesellschaft, Hamburg (Ballindamm 25, 20095 Hamburg). Die Hauptversammlung vom 01.07.2006 hat die Änderung der Satzung in § 1 Ziff. 1.1 (Firma) beschlossen. Neue Firma: Tamarindo AG. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.07.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 01.07.2006 und der Hauptversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 01.07.2006 mit der Deutsche Flugzeugvermietungs Aktiengesellschaft mit Sitz in Stapelfeld (AG Lübeck HRB 1828 RE) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.