HRB 32753: Tankschutz Reintgen GmbH, Heidenrod, Am Dellweg 1 A, 65321 Heidenrod. Eintragung lfd. Nr. 1 v.A.w. berichtigt: Entstanden durch Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens, Hans-Peter Reintgen Tankschutz mit Sitz in Heidenrod (Amtsgericht Wiesbaden, HRA 6161) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 27.05.2021. Die Ausgliederung ist durch zeitgleiche Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 32753: Tankschutz Reintgen GmbH, Heidenrod, Am Dellweg 1 A, 65321 Heidenrod. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.05.2021 mit Änderung vom 02.07.2021. Geschäftsanschrift: Am Dellweg 1 A, 65321 Heidenrod. Gegenstand: die Sanierung, Demontage und Reinigung von Heizöltanks, der Vertrieb und die Wartung von Heizöltanks, die Tankraumsanierung, das Errichten, Instandsetzen, Innere Reinigen sowie Stilllegen von Heizölverbraucheranlagen, der Einbau von sicherheitsrelevanten Anlagenteilen, wie Grenzwertgebern, Antiheberventilen, Überfüllsicherungen, Überdrucksicherungen, der Einbau von Leckschutzauskleidungen, Schutzvorkehrungen wie Leckanzeigegeräten und Auffangwannen sowie Druckprüfungen von unterirdischen Rohrleitungen und einwandigen Tanks, sowie sämtliche mit dem vorstehend Genannten in Zusammenhang stehende Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Posselmann, Olaf Ralf, Heidenrod, * ‒.‒.‒‒; Reintgen, Hans Peter, Heidenrod, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Hans-Peter Reintgen Tankschutz mit dem Sitz in Heidenrod (Amtsgericht Wiesbaden, HRA 6161). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 6161: Hans-Peter Reintgen Tankschutz, Heidenrod, Am Dellweg 1 a, 65321 Heidenrod. Hans-Peter Reintgen Tankschutz e.K. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Am Dellweg 1 a, 65321 Heidenrod. Der Einzelkaufmann hat nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 27.05.2021 mit Berichtigung vom 11.06.2021 das Unternehmen als Ganzes aus dem Vermögen des Inhabers im Wege der Umwandlung ausgegliedert und als Gesamtheit auf die dadurch gegründete Tankschutz Reintgen GmbH mit Sitz in Heidenrod (Amtsgericht Wiesbaden, HRB 32753) übertragen. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.