HRB 162094 B: Tantececcarelli UG (haftungsbeschränkt), Berlin, Steinmetzstraße 20, 10783 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die vermögenslose Gesellschaft ist auf Grund des § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht.
Bei der nachstehenden Gesellschaft wird das Amtslöschungsverfahren gemäß § 394 FamFG eingeleitet. Widerspruchsfrist 6 Wochen HRB 162094 B: Tantececcarelli UG (haftungsbeschränkt), Berlin, Steinmetzstraße 20, 10783 Berlin.
HRB 162094 B: Firma / Name vormals: Calulu UG (haftungsbeschränkt), Berlin, Steinmetzstraße 20, 10783 Berlin. Firma: Tantececcarelli UG (haftungsbeschränkt); Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Steinmetzstraße 20, 10783 Berlin; Gegenstand: Die Produktion und Vermarktung von Eis, der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen, eines Eis-Cafés, der Handel mit alkoholischen Getränken, Beratung und Ausbildung, Ankauf und Verkauf von Immobilien auf eigene Rechnung, Beteiligung an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen bzw. Gründung gleichartiger und ähnlicher Unternehmen. Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Martone, Luca; Geschäftsführer: 2. Köhler, Max, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21.04.2015 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziff. 1 (Firma) und Ziff. 2 (Gegenstand).
HRB 162094 B: Calulu UG (haftungsbeschränkt), Berlin, Sybelstraße 39, 10629 Berlin. Firma: Calulu UG (haftungsbeschränkt); Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Sybelstraße 39, 10629 Berlin; Gegenstand: Der Betrieb einer gastronomischen Einrichtung sowie alle hiermit zusammenhängenden Tätigkeiten. Stamm- bzw. Grundkapital: 4.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: 1. Martone, Luca, * ‒.‒.‒‒, Napoli/Italien; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 21.08.2014