HRB 203442: Tantzen eins GmbH, Garrel, Dieselstraße 20, 49681 Garrel. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.11.2021 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.11.2021 mit der Bäckerei-Konditorei Behrens Meyer GmbH mit Sitz in Garrel (Amtsgericht Oldenburg HRB 151209) verschmolzen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Bäckerei-Konditorei Behrens-Meyer GmbH am 31.01.2022 eingetragen worden. Die Gesellschaft ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 203442: Tantzen eins GmbH, Garrel, Dieselstraße 20, 49681 Garrel. Nicht mehr Geschäftsführer: Behrens-Meyer, Agnes, Garrel, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Hinxlage, Laurentius, Garrel, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Hinxlage, Laurentius, Garrel, * ‒.‒.‒‒.
Tantzen eins GmbH, Garrel, Dieselstraße 20, 49681 Garrel.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.08.2008. Geschäftsanschrift: Dieselstraße 20, 49681 Garrel. Gegenstand: Einzelhandel insbesondere mit Backwaren aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Behrens-Meyer, Agnes, Garrel, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Hinxlage, Laurentius, Garrel, * ‒.‒.‒‒; Meyer, Bernhard, Garrel, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Ausgliederung eines Vermögensteiles der Bäckerei-Konditorei Tantzen GmbH mit Sitz in Garrel (Amtsgericht Oldenburg HRB 3641 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 19.08.2008/ 23.02.2009 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28..08.2008/23.02.2009. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Tantzen eins GmbH, Garrel, Dieselstraße 20, 49681 Garrel.Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 19.06.2009 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.