Tanzforum2015, Heddesheim, (-, -).Die Verschmelzung durch Aufnahme mit dem Tanzforum e.V., jetzt: Heddesheimer Tanzsportclub e.V. wurde am 20.01.2015 in das Vereinsregister des aufnehmenden Vereins eingetragen. Hier von Amts wegen eingetragen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG. Dieser Verein ist damit erloschen.
Tanzforum, Heddesheim, (-, -).Der Verein (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.9.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 12.11.2014 mit dem Verein zur Förderung des Gesellschaftstanzes (VFG) mit Sitz in Heddesheim (Amtsgericht Weinheim VR 774) verschmolzen (Verschmnelzung durch Aufnahme).Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen 6 Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.