2 |
c)
1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der
Körperschaft ist die Förderung und Pflege
von Kunst und Kultur. Damit verbunden ist
auch die Förderung von interkultureller
Kommunikation und Toleranz im kulturellen
Austausch, ebenso wie die Förderung des
gesamtgesellschaftlichen Engagements
zugunsten gemeinnütziger Zwecke.
2) Ziel der Körperschaft ist es dazu
beizutragen, Tanz, Kunst und Kultur als
Kommunikationsinstanz für die Gesellschaft
erkennbar zu machen und in Aktion zu
bringen. Konkret bedeutet dies die
Organisation und Durchführung von
Veranstaltungen
im Bereich der Kulturarbeit.
Das Arbeitsfeld der Gesellschaft umfasst
folgende Bereiche:
- Eigenverantwortliche und selbsttätige
Konzipierung, Organisation und
Durchführung künstlerischer
Veranstaltungen
Vermittlung, Vernetzung und Präsentation
von Künstler/innen
- Eigene künstlerisch-kulturelle und
ästhetische Dienstleistungen
Die Gesellschaft sieht ihre Tätigkeit in der
kulturellen Arbeit als Möglichkeit, soziale
Verantwortung zu übernehmen.
Weiterhin steht die Schaffung von
Synergien im Zentrum der Arbeit der
Gesellschaft.
Kulturelle und soziale Institutionen, Städte,
Gemeinden sollen mit vorwiegend
Künstler/innen vernetzt werden und in
Beziehung treten, um neue Impulse für alle
Beteiligten zu schaffen und in die jeweiligen
Städte und Regionen zu tragen. Darüber
hinaus organisiert und koordiniert das
Unternehmen eigenverantwortlich Anlässe
für
ehrenamtliches Engagement und
Beteiligung in diesem Sinne (bspw.
Workshops,
partizipative Aktionen, Vorstellungen,
Performanzen, u.ä.).
3) Die Gesellschaft darf ihre
gemeinnützigen Zwecke im In- und Ausland
verfolgen und
Zweigniederlassungen im Inland errichten.
Sie arbeitet zur Verwirklichung ihrer
Satzungszwecke überwiegend in
Kooperation mit Partnern, die selbst
gemeinnützige
Körperschaften oder Körperschaften des
öffentlichen Rechts sind und kann dabei
andere
gemeinnützige und mildtätige
Organisationen unterstützen, die ähnliche
Zwecke
verfolgen. |
|
|
|
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 07.02.2024 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die
Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Weiterhin wurde in der Gesellschafterversammlung die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Selbstlosigkeit)
und § 13 (Ausscheiden und Tod von Gesellschaftern)
beschlossen. |
a)
15.02.2024
Salmann |
1 |
a)
Tanzräume-Internationales Tanzfestival
gUG (haftungsbeschränkt)
b)
Hagen
Geschäftsanschrift:
Fleyer Straße 58, 58097 Hagen
c)
1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne
des Abschnitts "Steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der
Körperschaft ist
die Förderung und Pflege von Kunst und
Kultur und der dazugehörigen vermittelnden
Bildungsarbeit. Damit verbunden ist auch
die Förderung von interkultureller
Kommunikation
und Toleranz im kulturellen Austausch,
ebenso wie die Förderung des
gesamtgesellschaftlichen
Engagements zugunsten gemeinnütziger
Zwecke.
(2) Ziel der Körperschaft ist es dazu
beizutragen, Tanz, Kunst und Kultur als
Kommunikationsinstanz
für die Gesellschaft erkennbar zu machen
und in Aktion zu bringen. Konkret
bedeutet dies die Organisation und
Durchführung von Veranstaltungen im
Bereich der Kultur- und
Bildungsarbeit.
Das Arbeitsfeld der Gesellschaft umfasst
folgende Bereiche:
- Eigenverantwortliche und selbsttätige
Konzipierung, Organisation und
Durchführung
künstlerischer Veranstaltungen
- Eigenverantwortliche und selbsttätige
Konzipierung, Organisation und
Durchführung
kunstpädagogischer Workshops und
kulturelle Bildungsarbeit
- Beratung und
Veranstaltungskonzipierung, -organisation
und - Durchführung
künstlerisch-kultureller Formate in
Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern.
Dies
beinhaltet auch die dazu nötige
Öffentlichkeitsarbeit und Werbung sowie
Merchandising Verkauf von Postern,
Postkarten, Katalogen und DVDs u.ä).
- Vermittlung, Vernetzung und Präsentation
von Künstler*innen
- Eigene künstlerisch-kulturelle und
ästhetische Dienstleistungen
Die Gesellschaft sieht ihre Tätigkeit in der
kulturellen und kunstpädagogischen
Bildungsarbeit
als Möglichkeit, soziale Verantwortung zu
übernehmen. Dies soll sowohl in der
Kinder-, und
Jugend-, als auch in der
Erwachsenenbildung geschehen.
Weiterhin steht die Schaffung von
Synergien im Zentrum der Arbeit der
Gesellschaft. Kulturelle
und soziale Institutionen, Städte,
Gemeinden sollen mit vorwiegend
Künstler*innen vernetzt
werden und in Beziehung treten, um neue
Impulse für alle Beteiligten zu schaffen und
in die
jeweiligen Städte und Regionen zu tragen.
Darüber hinaus organisiert und koordiniert
das
Unternehmen eigenverantwortlich Anlässe
für ehrenamtliches Engagement und
Beteiligung in
diesem Sinne (bspw. Workshops,
partizipative Aktionen, Vorstellungen,
Performanzen, u.ä.).
3) Die Gesellschaft darf ihre
gemeinnützigen Zwecke im In- und Ausland
verfolgen und
Zweigniederlassungen im Inland errichten.
Sie arbeitet zur Verwirklichung ihrer
Satzungszwecke überwiegend in
Kooperation mit Partnern, die selbst
gemeinnützige
Körperschaften oder Körperschaften des
öffentlichen Rechts sind und kann dabei
andere
gemeinnützige und mildtätige
Organisationen unterstützen, die ähnliche
Zwecke verfolgen. |
400,00 EUR |
a)
Die Gesellschaft hat eine oder mehrere
Geschäftsführer. Jeder Geschäftsführer vertritt
einzeln.
Durch Beschluss der
Gesellschafterversammlung kann einem oder
einzelnen oder allen Geschäftsführern
Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung
von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt
werden.
b)
Geschäftsführer:
Hajzer, Jozsef Csaba, Hagen, * ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
|
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 12.07.2023 |
a)
02.08.2023
Dr. Krampitz |