Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
4 |
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51.500,00
EUR |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 25.11.2022 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffern 3.1 und 3.2
(Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals
von 35.000,00 EUR um 16.500,00 EUR auf 51.500,00 EUR
beschlossen. |
a)
20.12.2022
Ball-Hufschmidt |
HRB 31008: Tanzschule Mavius GmbH, Solingen, Weyerstraße 289, 42719 Solingen. Die Gesellschafterversammlung vom 08.10.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 25.000,00 EUR um 10.000,00 EUR auf 35.000,00 EUR beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neu gefasst. Neues Stammkapital: 35.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Koch, Felix, Erkrath, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 31008: Tanzschule Mavius GmbH, Solingen, Weyerstraße 289, 42719 Solingen. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 15.09.2020 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 31008: Tanzschule Mavius GmbH, Solingen, Weyerstraße 289, 42719 Solingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.06.2020. Geschäftsanschrift: Weyerstraße 289, 42719 Solingen. Gegenstand: Der Betrieb einer Tanzschule mit mehreren Filialen samt berufsbildender Einrichtung, die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dient und auf einen Beruf ordnungsgemäß vorbereitet. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Mavius, Sven Timo, Haan, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen (Teilbetrieb "Tanzschule") der Mavius Holding GmbH mit Sitz in Meerbusch (Amtsgericht Neuss, HRB 20698) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 22.06.2020 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.06.2020. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.