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Tapete.wechseln! gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Prien (HRB 33210)

Firmendaten

Anschrift
Bernauer Str. 14
83209 Prien
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2024
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: a: 1,00 EUR - 24.999,99 EUR
Branche: 7 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 33210
Amtsgericht: Traunstein
Rechtsform: gUG (haftungsbeschränkt)
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Tapete.wechseln! gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) aus Prien ist im Handelsregister Traunstein unter der Nummer HRB 33210 verzeichnet. Nach der Gründung am 07.08.2024 hat die Tapete.wechseln! gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. (2) Der Zweck der Gesellschaft ist: - die Förderung der Altenhilfe § 52 Abs 1, Abs. 2 Nr. 4 AO; - die Förderung von Kunst und Kultur § 52 Abs.1, Abs. 2 Nr. 5 AO; - die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge und Zivilbeschädigte § 52 Abs 1, Abs. 2 Nr. 10 AO; - die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens § 52 Abs 1, Abs. 2 Nr. 13 AO; - die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit § 52 Abs 1, Abs. 2 Nr. 15 AO; - die Förderung des Sports (Schach gilt als Sport) § 52 Abs 1, Abs. 2 Nr. 21 AO; - die Förderung von mildtätigen Zwecken § 53 AO. (3) Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch folgende Tätigkeiten, die zugleich den Gegenstand des Unternehmens bilden: a. § 52 Abs 1, Abs. 2 Nr. 4 und Nr. 5 AO - Maßnahmen für Personen, die sich im zunehmenden Alterungsprozess befinden (jenseits von 45) wird ermöglicht im sozialen Leben miteinander Vielfalt zu erleben insbesondere durch: - das Ermöglichen der Teilnahme an wirtschaftlichen, kulturellen und religiösen Veranstaltungen als eigener Veranstalter oder durch die Übernahme des Transports und als Begleitung zu Veranstaltungen dieser Art insbesondere auch zum Zwecke der Förderung des guten geistreichen Humors; - das Veranstalten von Konzerten, Vorlesungen, Lesungen sowie Bildungsveranstaltungen wie Filmabenden; - die Organisation von begleitenden Vorträgen zu diversen Filmen, die Zusammenarbeit mit lokalen Kinobetreibern, Theatern, Opern und jeglichen anderen kulturelle Begegnungsstätten. b. § 52 Abs 1, Abs. 2 Nr. 10 und 13 AO - Integration für Personen, die aufgrund einer politischen oder humanitären Kriegssituation beeinträchtigt sind, und Völkerverständigung durch: - die Teilnahme an Veranstaltungen aus § 2 Abs. 3 lit. a dieser Satzung zur Verständigung einer progressiven gemeinsamen Kultur; - die Organisation und Veranstaltung von Workshops und kleineren Bildungsveranstaltungen zur besseren Verständigung; - die Hilfe für ankommende Geflüchtete durch das Zusammenbringen mit Menschen und Unternehmen insbesondere bei der Suche von Wohnraum, Alltagsassistenz, Arbeit, Sprachkursen; - das Schaffen von Brücken ankommender Geflüchteter und hier wohnenden Personen. c. § 52 Abs 1, Abs. 2 Nr. 15 AO - Workshops und Podien zum Thema unterschiedlicher sozioökonomischer und landwirtschaftlicher Entwicklung verschiedener Kulturen, insbesondere auf dem Gebiet der Heilkräuterpflanzen zur gemeinschaftlichen Revitalisierung der Bevölkerung mithilfe eines heimischen Kräutergartens. d. § 52 Abs 1, Abs. 2 Nr. 21 AO - die Organisation von altersgerechter Ausübung von sportlichen Aktivitäten zur Erhaltung und Steigerung der körperlichen Resilienz insbesondere mithilfe von Waldspaziergängen, Tagestrips und kleiner Bootstouren. e. § 53 AO - Förderung der mildtätigen Zwecke, indem sich die oben genannten Maßnahmen insbesondere richten an Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Hierzu prüft die Gesellschaft auch das Vorliegen der entsprechenden Nachweise. (4) Die Gesellschaft ist im Rahmen ihres Zwecks zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die den Unternehmensgegenstand unmittelbar zu fördern geeignet sind. Zur Erfüllung ihres Satzungszwecks kann sie auch steuerbegünstigte Tochtergesellschaften gründen oder sich an anderen steuerbegünstigten Körperschaften beteiligen.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 6.000,00 EUR. Die Tapete.wechseln! gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 10.09.2024)

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Registermeldungen 1

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1 a)
Tapete.wechseln! gemeinnützige
Unternehmergesellschaft
(haftungsbeschränkt)
b)
Prien a.Chiemsee
Geschäftsanschrift:
Bernauer Str. 14, 83209 Prien a.Chiemsee
c)
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige und
mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts
steuerbegünstigte Zwecke der
Abgabenordnung.
(2) Der Zweck der Gesellschaft ist:
- die Förderung der Altenhilfe § 52 Abs 1,
Abs. 2 Nr. 4 AO;
- die Förderung von Kunst und Kultur § 52
Abs.1, Abs. 2 Nr. 5 AO;
- die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge und
Zivilbeschädigte § 52 Abs 1, Abs. 2 Nr. 10
AO;
- die Förderung internationaler Gesinnung,
der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur
und des Völkerverständigungsgedankens §
52 Abs 1, Abs. 2 Nr. 13 AO;
- die Förderung der
Entwicklungszusammenarbeit § 52 Abs 1,
Abs. 2 Nr. 15 AO;
- die Förderung des Sports (Schach gilt als
Sport) § 52 Abs 1, Abs. 2 Nr. 21 AO;
- die Förderung von mildtätigen Zwecken §
53 AO.
(3) Der Zweck der Gesellschaft wird
insbesondere verwirklicht durch folgende
Tätigkeiten, die zugleich den Gegenstand
des Unternehmens bilden:
a. § 52 Abs 1, Abs. 2 Nr. 4 und Nr. 5 AO -
Maßnahmen für Personen, die sich im
zunehmenden Alterungsprozess befinden
(jenseits von 45) wird ermöglicht im
sozialen Leben miteinander Vielfalt zu
erleben insbesondere durch:
- das Ermöglichen der Teilnahme an
wirtschaftlichen, kulturellen und religiösen
Veranstaltungen als eigener Veranstalter
oder durch die Übernahme des Transports
und als Begleitung zu Veranstaltungen
dieser Art insbesondere auch zum Zwecke
der Förderung des guten geistreichen
Humors;
- das Veranstalten von Konzerten,
Vorlesungen, Lesungen sowie
Bildungsveranstaltungen wie Filmabenden;
- die Organisation von begleitenden
Vorträgen zu diversen Filmen, die
Zusammenarbeit mit lokalen
Kinobetreibern, Theatern, Opern und
jeglichen anderen kulturelle
Begegnungsstätten.
b. § 52 Abs 1, Abs. 2 Nr. 10 und 13 AO -
Integration für Personen, die aufgrund einer
politischen oder humanitären
Kriegssituation beeinträchtigt sind, und
Völkerverständigung durch:
- die Teilnahme an Veranstaltungen aus § 2
Abs. 3 lit. a dieser Satzung zur
Verständigung einer progressiven
gemeinsamen Kultur;
- die Organisation und Veranstaltung von
Workshops und kleineren
Bildungsveranstaltungen zur besseren
Verständigung;
- die Hilfe für ankommende Geflüchtete
durch das Zusammenbringen mit
Menschen und Unternehmen insbesondere
bei der Suche von Wohnraum,
Alltagsassistenz, Arbeit, Sprachkursen;
- das Schaffen von Brücken ankommender
Geflüchteter und hier wohnenden Personen.
c. § 52 Abs 1, Abs. 2 Nr. 15 AO - Workshops
und Podien zum Thema unterschiedlicher
sozioökonomischer und
landwirtschaftlicher Entwicklung
verschiedener Kulturen, insbesondere auf
dem Gebiet der Heilkräuterpflanzen zur
gemeinschaftlichen Revitalisierung der
Bevölkerung mithilfe eines heimischen
Kräutergartens.
d. § 52 Abs 1, Abs. 2 Nr. 21 AO - die
Organisation von altersgerechter Ausübung
von sportlichen Aktivitäten zur Erhaltung
und Steigerung der körperlichen Resilienz
insbesondere mithilfe von
Waldspaziergängen, Tagestrips und kleiner
Bootstouren.
e. § 53 AO - Förderung der mildtätigen
Zwecke, indem sich die oben genannten
Maßnahmen insbesondere richten an
Personen, die infolge ihres körperlichen,
geistigen oder seelischen Zustands auf die
Hilfe anderer angewiesen sind. Hierzu prüft
die Gesellschaft auch das Vorliegen der
entsprechenden Nachweise.
(4) Die Gesellschaft ist im Rahmen ihres
Zwecks zur Vornahme aller Geschäfte
berechtigt, die den
Unternehmensgegenstand unmittelbar zu
fördern geeignet sind. Zur Erfüllung ihres
Satzungszwecks kann sie auch
steuerbegünstigte Tochtergesellschaften
gründen oder sich an anderen
steuerbegünstigten Körperschaften
beteiligen.
6.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
von Bennigsen, Rudolf Friedrich Robert, Bernau
a.Chiemsee, * ‒.‒.‒‒
einzel­vertretungs­berech­tigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 07.08.2024.
a)
15.08.2024
Inderwiesen

Historie 1

15.08.2024
Entscheideränderung