Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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b)
Ausgeschieden
Vorstand:
Dr. Richter, Inge, Buckenhof, * ‒.‒.‒‒
Bestellt
Vorstand:
Wehrmann, Britta Christiane, Eichstedt (Altmark),
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
26.02.2025
Ulmer |
HRA 113446: Taubstummenanstalt in Hamburg, Hamburg, Mellenbergweg 19, 22359 Hamburg. Ausgeschieden Vorstand: Schneider, Monika, Schleiz, * ‒.‒.‒‒. Bestellt Vorstand: Heinrich, Dirk, Saalburg, * ‒.‒.‒‒.
HRA 113446:Taubstummenanstalt in Hamburg, Hamburg, Mellenbergweg 19, 22359 Hamburg.Ausgeschieden Vorstand: Hurling, Walter, Hamburg, * ‒.‒.‒‒; Wisnet, Maria, Friedberg (Hessen), * ‒.‒.‒‒. Eingetreten Vorstand: Dr. Lischka, Volkmar, Stendal, * ‒.‒.‒‒.
Taubstummenanstalt in Hamburg, Hamburg, Bernadottestr. 126, 22605 Hamburg. Änderung zur Geschäftsanschrift: Mellenbergweg 19, 22359 Hamburg.
Taubstummenanstalt in Hamburg, Hamburg, Bernadottestr. 126, 22605 Hamburg. Durch Beschluss der Vorstandssitzung vom 25./26.03.2011 mit Genehmigung der Behörde für Justiz und Gleichstellung vom 03.08.2011 ist die Satzung neugefasst, insbesondere in § 2 (Stifungszweck). (1) Zweck der Stiftung ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen und die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderungen, insbesondere die Gewährung von Erziehung sowie jeglicher Art von Fürsorge für taubstumme Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Zweck der Stiftung ist auch die Beschaffung von Mitteln für eine Verwirklichung dieser steuerbegünstigten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften. (2) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch. Errichtung und Betrieb von entsprechenden Heimen, Schulungs- und Begegnungsstätten sowie durch die finanzielle Unterstützung anderer steuerbegünstigter Körperschaften bei der Verwirklichung von steuerbegünstigten Zwecken im Sinne von Absatz 1. (3) Die Stiftung kann den operativen Geschäftsbetrieb sowie alle dafür erforderlichen Vermögensgegenstände - mit Ausnahme der immobilien -, die für den Betrieb der unter § 2 Abs. 2 genannten Einrichtungen erforderlich sind, an ein gemeinnützig tätiges Beteiligungsunternehmen ausgliedern oder übertragen, wenn die Kontrolle und Einflussnahme auf dieses Beteiligungsunternehmen sowie die Erfüllung des Stiftungszweckes sichergestellt ist. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 04.07.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.07.2011 und der Gesellschafterversammlung der Herbert Feuchte Stiftungsverbund gemeinnützige GmbH vom 04.07.2011 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Herbert Feuchte Stiftungsverbund gemeinnützige GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 108512) als übernehmenden Rechtsträger übertragen.
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