HRA 104291: Taunus-Elektrik Klappers GmbH & Co.KG, Schmitten, Lärchenstraße 79, 65933 Frankfurt am Main. Die Firma ist gm. § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 104291: Taunus-Elektrik Klappers GmbH & Co.KG, Schmitten, Lärchenstraße 79, 65933 Frankfurt am Main. Das Registergericht beabsichtigt die im Handelsregister eingetragene Firma von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf 3 Monate festgesetzt.
HRA 104291: Taunus-Elektrik Klappers GmbH & Co.KG, Schmitten, Lärchenstraße 79, 65933 Frankfurt am Main. Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt, nun: Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Persönlich haftende Gesellschafterin: Taunus-Elektrik Klappers GmbH, Schmitten (Amtsgericht Königstein im Taunus HRB 108550). Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 810 IN 196/13 K-5-8) vom 30.10.2020 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Insolvenzmasse eingestellt.
Taunus-Elektrik Klappers GmbH & Co.KG, Schmitten, Lärchenstraße 79, 65933 Frankfurt am Main. Das vorläufige Insolvenzverfahren wurde an das Amtsgericht Frankfurt am Main (Az. 810 IN 196/13 K) abgegeben. Die Anordnungen im Beschluss vom 05.12.2012 des Amtsgerichts Königstein im Taunus werden aufrechterhalten.
Taunus-Elektrik Klappers GmbH & Co.KG, Schmitten, Lärchenstraße 79, 65933 Frankfurt am Main. Durch Beschluss des Amtsgerichts Königstein im Taunus (Az. 90 IN 121/12) vom 05.12.2012 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.