HRB 64732: Tausend GmbH, Neustadt an der Weinstraße, Weinstraße 137, 67434 Neustadt. Die Gesellschafterversammlung vom 01.03.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Immobilien jeglicher Art, die Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen, für eigene oder fremde Rechnung sowie die Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung.
HRB 64732: Tausend GmbH, Neustadt an der Weinstraße, Klausenbergweg 5, 67433 Neustadt. Änderung der Geschäftsanschrift: Weinstraße 137, 67434 Neustadt.
HRB 64732: Tausend GmbH, Neustadt an der Weinstraße, Klausenbergweg 5, 67433 Neustadt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.07.2015. Geschäftsanschrift: Klausenbergweg 5, 67433 Neustadt. Gegenstand: Die Koordination von Planungs- und Bauleistungen für Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie Gewerbeimmobilien. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Tausend, Christian, Neustadt an der Weinstraße, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Christian Tausend, Neustadt/Weinstraße, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Christian S. Tausend Bauplanung e. K. in Neustadt/Weinstraße (Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, HRA 61315) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 09.07.2015 mit Nachtrag vom 16.11.2015. Die Ausgliederung wurde wirksam mit heutiger Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.