HRB 200854: Taxi 65000 Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Göttingen, Levinstraße 3, 37079 Göttingen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Regenbogen Taxi GmbH am 25.06.2019 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 200854: Taxi 65000 Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Göttingen, Levinstraße 3, 37079 Göttingen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.05.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.05.2019 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.05.2019 mit der Regenbogen Taxi GmbH mit Sitz in Göttingen (Amtsgericht Göttingen HRB 2767) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 200854: Taxi 65000 Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Göttingen, Levinstraße 3, 37079 Göttingen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geändert, nun: Geschäftsführer: Haberstroh, Heiko, Göttingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft wird fortgesetzt.
HRB 200854: Taxi 65000 Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Göttingen, Levinstraße 3, 37079 Göttingen. Die Gesellschaft wird durch den Liquidator vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Haberstroh, Brunhilde, Göttingen, * ‒.‒.‒‒. Geändert, nun: Liquidator: Haberstroh, Heiko, Göttingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 200854:Taxi 65000 Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Göttingen, Levinstraße 3, 37079 Göttingen.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2015 mit der Gänseliesel Taxi Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Göttingen (Amtsgericht Göttingen HRB 200845) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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