HRB 66887: Taxi Schmitz Wesseling GmbH, Wesseling, Bonner Straße 46, 50389 Wesseling. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer, bestellt als Liquidator: Schmitz, Bettina, Bornheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Taxi Schmitz Wesseling GmbH, Wesseling, Bonner Straße 46, 50389 Wesseling. Nicht mehr Geschäftsführer: Schmitz, Dietmar, Bornheim, * ‒.‒.‒‒.
Taxi Schmitz Wesseling GmbH, Wesseling, Bonner Straße 46, 50389 Wesseling.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Bonner Straße 46, 50389 Wesseling. der Betrieb eines Taxi- und Mietwagenbetriebes. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schmitz, Bettina, Bornheim, * ‒.‒.‒‒; Schmitz, Dietmar, Bornheim, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Taxi Schmitz Wesseling e.K., Wesseling (Amtsgericht Köln, HRA 26713) nach Maßgabe des Beschlusses des Inhabers vom 23.06.2009. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.