Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Zivkovic, Mladen, Umkirch, * ‒.‒.‒‒
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Fouani, Samih, Rheinhausen, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
29.11.2023
Hügel |
6 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Fouani, Samih, Rheinhausen, * ‒.‒.‒‒
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Zivkovic, Mladen, Umkirch, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
16.11.2023
Tänzel |
HRB 704339: Taxi Stern Regio-Zentrale GmbH, Freiburg im Breisgau, Auerstraße 4, 79108 Freiburg im Breisgau. Nicht mehr Geschäftsführer: Heerlein, Tobias, Freiburg im Breisgau, * ‒.‒.‒‒.
HRB 704339: Taxi Stern Regio-Zentrale GmbH, Freiburg im Breisgau, Auerstraße 4, 79108 Freiburg im Breisgau. Bestellt als Geschäftsführer: Heerlein, Tobias, Freiburg im Breisgau, * ‒.‒.‒‒.
HRB 704339: Taxi Stern Regio-Zentrale GmbH, Freiburg im Breisgau, Auerstraße 4, 79108 Freiburg im Breisgau. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.12.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 20.12.2018 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "City TAXI Freiburg GmbH", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 711456) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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