HRB 197317 B: Team Europe Ventures GmbH, Berlin, c/o Mindspace Germany GmbH, Friedrichstraße 68, 10117 Berlin. Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Milojevic, Mirko
HRB 197317 B: Team Europe Ventures GmbH, Berlin, c/o Mindspace Germany GmbH, Friedrichstraße 68, 10117 Berlin. Prokura: Nicht mehr Prokurist: 2. Voss, Jan
HRB 197317 B: Team Europe Ventures GmbH, Berlin, c/o Mindspace Germany GmbH, Friedrichstraße 68, 10117 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: c/o Mindspace Germany GmbH, Friedrichstraße 68, 10117 Berlin
HRB 197317 B: Team Europe Ventures GmbH, Berlin, Zimmerstraße 78, 10117 Berlin. Prokura: 1. Milojevic, Mirko, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; 2. Voss, Jan, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 197317 B: Team Europe Ventures GmbH, Berlin, Zimmerstraße 78, 10117 Berlin. Stamm- bzw. Grundkapital: 26.000,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 17.12.2018 ist das Stammkapital um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziffer 3 (Stammkapital). Die Kapitalerhöhung erfolgt zum Zweck der Verschmelzung der Team Europe Ventures Ltd. mit Sitz in Birmingham, Großbritannien, eingetragen im Companies House Cardiff, Company No. 05831082. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.12.2018 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Team Europe Ventures Ltd. mit Sitz in Birmingham, Großbritannien, eingetragen im Companies House Cardiff, Company No. 05831082, durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
Unternehmensrecherche einfach und schnell
Alle verfügbaren Informationen zu diesem Unternehmen erhalten Sie in unserer Online-App
Jetzt Paket buchen