HRB 783870: Team HEKA GmbH, Neuenstadt am Kocher, Daimlerstraße 19, 74196 Neuenstadt am Kocher. Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "AK3H Holding GmbH", Neuenstadt am Kocher (Amtsgericht Stuttgart HRB 105723) am 16.03.2022 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
HRB 783870: Team HEKA GmbH, Neuenstadt am Kocher, Daimlerstraße 19, 74196 Neuenstadt am Kocher. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.12.2021. Geschäftsanschrift: Daimlerstraße 19, 74196 Neuenstadt am Kocher. Gegenstand: Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Werbeartikeln aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Enz, Michael Marcel, Untergruppenbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Plieninger, Nadine, geb. Enz, Neuenstadt am Kocher, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des Teilbetriebs "Werbeartike" aus dem Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "AK3H Holding GmbH", Neuenstadt am Kocher (Amtsgericht Stuttgart HRB 105723) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 15.12.2021 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag. Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.