HRB 209021: TeamNord Immobilien GmbH, Winsen (Luhe), Im Allerbruch 25, 21423 Winsen (Luhe). Geschäftsanschrift: Lüneburger Straße 14, 21423 Winsen (Luhe).
HRB 209021: TeamNord Immobilien GmbH, Winsen (Luhe), Im Allerbruch 25, 21423 Winsen (Luhe). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.08.2020. Geschäftsanschrift: Im Allerbruch 25, 21423 Winsen (Luhe). Gegenstand: die Vermittlung zum Abschluss von Darlehensverträgen und Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachzuweisen sowie die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben im eigenen oder fremden Namen für eigene oder fremde Rechnung als Bauträger bzw. Baubetreuer. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Böhm, Jeanette, Winsen (Luhe), * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens in Firma Jeanette Böhm Immobilien e.K. mit Sitz in Winsen (Luhe) (Amtsgericht Lüneburg HRA 203446 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 12.08.2020 und des Zustimmungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 12.08.2020. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 26.08.2020 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.