6 |
c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige bzw. mildtätige
Zwecke im Sinne des Abschnitts
"steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung.
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
der Hilfe für Menschen mit Behinderungen,
des Wohlfahrtswesens sowie die
Unterstützung hilfsbedürftiger Personen,
die infolge ihres körperlichen, geistigen
oder seelischen Zustandes auf die Hilfe
anderer angewiesen sind.
Der Satzungszweck wird insbesondere
verwirklicht durch die Errichtung, das
Betreiben und die Fortentwicklung von
Einrichtungen und Diensten in Form von
Inklusionsbetrieben für Produktions- und
Dienstleistungen aller Art (im Sinne des §
215 SGB lX), die vorrangig dem Zweck
dienen, schwerbehinderte Menschen und
psychisch kranke beschäftigte Menschen,
die behindert oder von Behinderungen
bedroht sind und deren Teilhabe an einer
sonstigen Beschäftigung auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund von Art
und/oder Schwere der Behinderung oder
wegen sonstiger Umstände auf besondere
Schwierigkeiten stößt, aus dem
allgemeinen Arbeitsmarkt zu beschäftigen,
weiterzubilden und zu qualifizieren.
Alle Maßnahmen der Gesellschaft dienen
einer wirksamen Eingliederung von
Menschen mit Behinderung im Sinne der
Sozialgesetzgebung zur Erlangung eines
geeigneten Arbeitsplatzes bzw. der
Förderung ihrer geistigen, seelischen und
körperlichen Fähigkeiten.
Der Gesellschaftszweck wird ferner
verwirklicht insbesondere durch die
Erbringung von Kooperationsleistungen an
andere steuerbegünstigte Körperschaften
im Sinne von § 57 Abs. 3 Abgabenordnung
entsprechend der in der Anlage zu dem
Gesellschaftsvertrag aufgeführten
Kooperationspartner und
Kooperationsleistungen.
Die Gesellschaft verwirklicht ihre
steuerbegünstigten Zwecke ferner unter
Einbeziehung von Kooperationsleistungen
von anderen steuerbegünstigten
Körperschaften im Sinne von § 57 Abs. 3
Abgabenordnung entsprechend der in der
Anlage zu dem Gesellschaftsvertrag
aufgeführten Kooperationspartner und
Kooperationsleistungen. |
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a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer. Jeder Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt. Die Geschäftsführer
sind für Rechtsgeschäfte mit
a) Verein Lebenshilfe Rhein-Kreis Neuss e.V.,
b) Leben und Wohnen - Lebenshilfe Rhein-Kreis
Neuss gemeinnützige GmbH,
c) Lebenshilfe Campus gemeinnützige GmbH,
d) VARIUS Werkstätten Lebenshilfe Rhein-Kreis
Neuss gemeinnützige GmbH,
e) TeamWerk gemeinnützige GmbH,
f) Stiftung Lebenshilfe Rhein-Kreis Neuss,
g) BBD Berufsbegleitender Dienst im Kreis
Neuss gGmbH,
von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 06.12.2023 hat die
Änderung des Unternehmensgegenstands und der
allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen. |
a)
20.01.2025
Flören |
5 |
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b)
Nach Änderung der personenbezogenen Daten
(Wohnort)
Geschäftsführer:
Jürgens, Alexander Michael, Viersen,
* ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt. |
Einzelprokura:
Greiwe, Sylvia, Mönchengladbach, * ‒.‒.‒‒
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Teipel, Julia, Korschenbroich, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
10.01.2025
Grapatin |
4 |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 06.12.2023 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrags insgesamt
beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 23.10.2024 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrags in § 15 Abs. 2
(Jahresabschluss) beschlossen. |
a)
27.11.2024
Flören |
3 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Fortenbacher, Andreas, Korschenbroich,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
14.03.2024
Grapatin |
2 |
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a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer
vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird
die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
gemeinschaftlich oder durch einen
Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem
Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der
Gesellschafterversammlung kann
Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis
erteilt werden. Die Geschäftsführer sind für
Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und
Stiftung Lebenshilfe Rhein-Kreis Neuss,
Lebenshilfe Rhein-Kreis Neuss e. V., Leben und
Wohnen - Lebenshilfe Rhein-Kreis Neuss
gemeinnützige GmbH, Varius-Werkstätten
Lebenshilfe Rhein-Kreis Neuss gemeinnützige
GmbH, Lebenshilfe Campus gGmbH und BBD
Berufsbegleitender Dienst im Kreis Neuss
gGmbH von den Beschränkungen des § 181
BGB befreit. Für Rechtsgeschäfte zwischen der
Gesellschaft und weiteren wegen
Gemeinnützigkeit oder Mildtätigkeit
steuerbegünstigten Organisationen können
Geschäftsführer durch Beschluss der
Gesellschafterversammlung von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. |
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a)
14.10.2022
Flören
b)
Eintragung lfd. Nr. 1
Spalte 4 a) wegen
Erfassungsfehlers von
Amts wegen berichtigt |