HRB 58235: Tecebim International GmbH, Frankfurt am Main, Nesenstraße 4, 60322 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 26.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Bimbo Holanda B.V. mit Sitz in Rotterdam / Niederlande (Kamer van Koophandel, Nr. 33296230) verschmolzen. Die Vorraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung ist durch Eintragung im Register der übernehmenden Gesellschaft bereits am 28.08.2015 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 58235: Tecebim International GmbH, Frankfurt am Main, Nesenstraße 4, 60322 Frankfurt am Main. Dem Registergericht ist ein Verschmelzungsplan über die geplante grenzüberschreitende Verschmelzung dieser Gesellschaft mit der Bimbo Holanda B.V. eingereicht worden. Gemäß § 122d Satz 3 UmwG wird folgendes bekannt gemacht:Tecebim International GmbHHRB 58235Als einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführerin der Tecebim International GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main überreiche ich gemäß § 122d Abs. 1 Satz 1 UmwG in der Anlage:I. den Entwurf des Verschmelzungsplans betreffend die grenzüberschreitende Verschmelzung der Tecebim International GmbH als übertragende Gesellschaft mit der Bimbo Holanda B.V. als übernehmende Gesellschaft. II. Es wird um Bekanntmachung eines Hinweises gemäß § 10 HGB darauf gebeten, dass der Verschmelzungsplan beim Handelsregister eingereicht worden ist. Es wird zudem um Bekanntmachung der in § 122d Satz 2 UmwG vorgesehenen Angaben gebeten. Hierzu werden gemäß § 122d Satz 3 UmwG folgende Angaben mitgeteilt: 1. An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind die folgenden Gesellschaften beteiligt:a) Als übertragende Gesellschaft die Tecebim International GmbH, eine nach deutschem Recht gegründete und existierende Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland und Geschäftsadresse Nesenstraße 4, 60322 Frankfurt am Main.b) Als übernehmende Gesellschaft die Bimbo Holanda B.V., eine nach niederländischem Recht gegründete und existierende Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Rotterdam, Niederlande und mit Geschäftsadresse Herikerbergweg 238, Luna ArenA, 1101CM Amsterdam, Niederlande.2. Die Gesellschaften sind wie folgt eingetragen:a) Die Tecebim International GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter Nr. HRB 58235 eingetragen.b) Die Bimbo Holanda B.V. ist im Handelsregister der niederländischen Handelskammer (Kamer van Koophandel) unter Dossiernummer 33296230 eingetragen.3. Zu den Modalitäten der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter wird Folgendes mitgeteilt:a) Die Grupo Bimbo, S.A.B. de C.V., eine börsennotierte mexikanische Aktiengesellschaft mit variablem Kapital (sociedad anónima bursátil de capital variable) mit Sitz in Prolongación Paseo de la Reforma No. 1000, Col. Peña Blanca Santa Fe, Del. Álvaro Obregón, Mexiko City, Mexiko, CP 01210 ist sowohl alleinige Gesellschafterin der übertragenden Gesellschaft als auch alleinige Gesellschafterin der übernehmenden Gesellschaft. Somit haben die übertragende Gesellschaft und die übernehmende Gesellschaft keine Minderheitsgesellschafter. Des Weiteren hat die alleinige Gesellschafterin bereits erklärt, dass sie gemäß § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 54 Abs. 1 Satz 3 UmwG Gewährung von Anteilen an der übernehmenden Gesellschaft sowie auf ein Barabfindungsangebot verzichten wird. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist daher nicht bekannt zu machen.b) Die Rechte der Gläubiger der Tecebim International GmbH im Zusammenhang mit der Verschmelzung ergeben sich aus § 122j UmwG. Nach dieser Bestimmung ist den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, vorausgesetzt sie melden ihren Anspruch binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan vom Handelsregister bekannt gemacht worden ist, nach Grund und Höhe schriftlich an und machen glaubhaft, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Zu diesem Zweck muss die Rechtsbeziehung, auf der die Forderung beruht, so beschrieben werden, dass die entsprechende Forderung bestimmt werden kann. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind. Schuldner des Anspruchs ist die Tecebim International GmbH. In Bezug auf die Forderungen von Gläubigern ist es irrelevant, ob diese Forderungen auf einer vertraglichen oder gesetzlichen Grundlage beruhen. Der Inhalt einer Forderung ist nur insofern von Bedeutung, als die Forderung einen Vermögenswert darstellen muss. Aus diesem Grund muss die zu sichernde Forderung nicht unbedingt ein direkter Anspruch auf Zahlung sein. Die Notwendigkeit der Sicherheitsleistung besteht z. B. auch bei einem Anspruch auf Lieferung körperlicher Gegenstände oder auf Erbringung von Leistungen im Hinblick auf den Schadensersatzanspruch, der in der Zukunft aus diesem Anspruch entstehen kann. Die Rechte der Gläubiger sowie der Anspruch auf Sicherheitsleistung sind unmittelbar gegenüber der Tecebim International GmbH unter folgender Anschrift geltend zu machen: Tecebim International GmbH, Nesenstraße 4, 60322 Frankfurt am Main, Deutschland. c) Die Gläubiger der Bimbo Holanda B.V. sowie die Gläubiger der Tecebim International GmbH können gemäß Art. 2:316 Abs. 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches dem Verschmelzungsplan beim niederländischem Amtsgericht in Rotterdam, Niederlande, durch Petition unter Angabe der geforderten Sicherheiten innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung der Auslegung des Gemeinsamen Verschmelzungsplans im niederländischen Staatsanzeiger und in einer landesweit vertriebenen Zeitung widersprechen.Forderungen gegenüber der Bimbo Holanda B.V. sind unmittelbar unter folgender Anschrift des Amtsgerichts in Rotterdam, Niederlande geltend zu machen:Wilhelminaplein 100-125, 3072 AK Rotterdam, Niederlande..Vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger sowie der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften können kostenlos eingeholt werden bei der Tecebim International GmbH, Nesenstraße 4, 60322 Frankfurt am Main, Deutschland und bei der Bimbo Holanda B.V., Herikerbergweg 238, Luna ArenA, 1101CM Amsterdam, Niederlande.Die Kosten der Bekanntmachung trägt die Gesellschaft.Nur der deutsche Text ist maßgeblich. Der englische Text dient nur als Übersetzung.
HRB 58235:Tecebim International GmbH, Frankfurt am Main, Nesenstraße 4, 60322 Frankfurt am Main.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom 03.01.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Czapp & Co. Gesellschaft m.b.H. mit Sitz in Wien (Firmenbuch des Handelsgerichts Wien, FN 96459 b) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Tecebim International GmbH, Frankfurt am Main, Nesenstraße 4, 60322 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft hat Gläubigern, deren Forderungen vor dieser Bekanntmachung begründet worden sind, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck melden.Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB bekannt gemacht worden ist, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.Die Gesellschaft hat den Entwurf des Verschmelzungsplanes zwischen ihr und der Czapp & Co. Gesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in Wien (Firmenbuch des Handels- gerichts Wien, FN 96459 b) beim Handelsgericht Wien zur Einsichtnahme einge- reicht.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anzu- melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Im Übrigen wird auf den Entwurf des Verschmelzungsplanes vom 08.10.2013 Bezug genommen.
Tecebim International GmbH, Frankfurt am Main, Nesenstraße 4, 60322 Frankfurt am Main.
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