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Tech@Spree Engineering GmbH, Berlin (HRB 56452 B) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Bülowstr. 66
10783 Berlin
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 56452 B
Amtsgericht: Charlottenburg (Berlin)
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Tech@Spree Engineering GmbH aus Berlin war im Handelsregister Charlottenburg (Berlin) unter der Nummer HRB 56452 B verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Tech@Spree Engineering GmbH ihren Standort nicht geändert. Die Tech@Spree Engineering GmbH wies zuletzt einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 08.05.2020)

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Registermeldungen 1

Calendar 20.03.2008
Veränderung

Tech@Spree Engineering GmbH, Berlin(Bülowstr. 66, 10783 Berlin). Nicht mehr Geschäftsführer:; 2. Pröfrock, Anna-Kristin; Nicht mehr Geschäftsführer:; 1. Dr. Müller-Pröfrock, Gerhard, geb. Müller; Geschäftsführer:; 3. Weber, Martin, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Prokura: Nicht mehr Prokurist:; 2. Weber, Martin Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.12.2007 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HR B 86 780 eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Firma akquinet framework solutions GmbH mit dem Sitz in Berlin als übernehmende Gesellschaft verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..

Historie 1

20.03.2008
Entscheideränderung

Austritt
Frau Anna-Kristin Pröfrock
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Austritt
Herr Gerhard Müller-Pröfrock
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Austritt
Herr Martin Weber
Prokurist

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Martin Weber
Geschäftsführer