Techkomm GmbH, Siegen, Heinrich-Schütz-Straße 23, 57080 Siegen. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22. August 2011sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 22. August 2011 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Michael Sokolov, geb.am 05. November 1969, wohnhaft in Siegen durch Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Papierfabrik 5, 57072 Siegen
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Amtsgericht: Siegen
Rechtsform: GmbH