Technicum Nord GmbH, Oldenburg, Im Kleigrund 14 a, 26135 Oldenburg. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Technicum GmbH am 09.09.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Technicum Nord GmbH, Oldenburg, Im Kleigrund 14 a, 26135 Oldenburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.08.2013 mit der Technicum GmbH mit Sitz in Leimbach (Amtsgericht Jena HRB 304535) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Technicum Nord GmbH, Oldenburg, Im Kleigrund 14 a, 26135 Oldenburg. Prokura erloschen: Münze, Frank, Bornheim, * ‒.‒.‒‒.
Technicum Nord GmbH, Oldenburg, Im Kleigrund 14 a, 26135 Oldenburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Schulz, Marcus, Adelsried, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Autem, Bénédicte, Gießen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Prokura erloschen: Autem, Bénédicte, Gießen, * ‒.‒.‒‒.
Technicum Nord GmbH, Oldenburg, Im Kleigrund 14 a, 26135 Oldenburg. Der mit der PS 1 MBO GmbH (Amtsgericht München HRB 165545), nunmehr verschmolzen auf die Unique Holding GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München HRB 157641) am 10.07.2007 abgeschlossene und am 19.12.2008 geänderte Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 28.12.2012 zum 31.12.2012 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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