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Techniklotsen gGmbH, Bielefeld (HRB 42267)

Firmendaten

Anschrift
Schildescher Str. 101
33611 Bielefeld
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 0521/801-1500
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.techniklotsen.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2016
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 10 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 42267
Amtsgericht: Bielefeld
Rechtsform: gGmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Techniklotsen gGmbH aus Bielefeld ist im Handelsregister Bielefeld unter der Nummer HRB 42267 verzeichnet. Nach der Gründung am 09.06.2016 hat die Techniklotsen gGmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens, der Jugend- und Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, von Wissenschaft und Forschung, der Bildung und Erziehung, von geflüchteten Menschen und Menschen mit Behinderung, (ehemaligen) Strafgefangenen und des bürgerschaftlichen Engagements sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 und 2 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen, seelischen Zustands oder ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch planmäßiges Zusammenwirken mit der Stiftung Johannesstift und der Evangelisches Johanneswerk gGmbH im Sinne des § 57 Abs. 3 AO. Dies gilt auch für Gesellschaften, an denen die Stiftung Johannesstift oder die Evangelisches Johanneswerk gGmbH mittel- oder unmittelbar mehrheitlich beteiligt ist (Verbundgesellschaften) und zu deren Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke beiträgt. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt durch die Erbringung von Funktions- und Unterstützungsleistungen, insbesondere durch die Herstellung, Lieferung, Errichtung und Betreuung technischer Produkte und Lösungen. Hierzu zählen insbesondere IT-Betrieb, IT-Hardware, Rechenzentrumsleistungen, Softwareprodukte, Telefonie- und Datenleitungen und Telefonanlagen sowie Gebäudetechnik. Die Tätigkeiten umfassen auch die Lösungsberatung und die handwerkliche Errichtung. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt zudem durch die Inanspruchnahme von Funktions- und Unterstützungsleistungen; insbesondere Dienst- und Beratungsleistungen (dazu können gehören: Verwaltungs- und Serviceleistungen insbesondere im Finanz-, Rechnungs-, Personal- und lmmobilienwesen sowie im Controlling, Malerleistungen und weitere allgemeine Verwaltungsleistungen (unter anderem Parkraummanagement und Postverteilung), Bezug von Medien wie beispielsweise Strom und Erdgas, Inanspruchnahme von Beratungs- und Unterstützungsleistungen in Bereichen der Energieversorgung, Personaldienstleistungen, Personalvermittlung und Recruiting inkl. administrativer Serviceleistungen und Beschäftigung von überlassenem Personal, Leistungen der Gebäudereinigung und - technik und hauswirtschaftliche Dienste) sowie die Anmietung von Immobilien und Mobilien zur Verwirklichung der in Nr. 2 genannten Zwecke. Die Gesellschaft kann ihre Zwecke auch im Sinne des § 58 Nr. 1 AO durch die Zuwendung von Mitteln zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts verfolgen. Die Zuwendung erfolgt vorbehaltlich des Nachweises der Steuerbegünstigung gemäß § 58a AO. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Sie kann auch ihrerseits als Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 AO für andere steuerbegünstigte Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts tätig werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, andere Unternehmen zu übernehmen sowie andere Unternehmen zu gründen. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten, es sei denn, diese erfüllen im Übrigen selbst die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO oder sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und verwenden die Mittel zu steuerbegünstigten Zwecken. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die Techniklotsen gGmbH weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 23.11.2024)

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Registermeldungen 7

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
7 c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und
kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung (AO). Zweck der
Gesellschaft ist die Förderung des
Wohlfahrtswesens, der Jugend- und
Altenhilfe, des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege, von Wissenschaft und
Forschung, der Bildung und Erziehung, von
geflüchteten Menschen und Menschen mit
Behinderung, (ehemaligen)
Strafgefangenen und des
bürgerschaftlichen Engagements sowie die
selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger
Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 und 2
AO, die infolge ihres körperlichen,
geistigen, seelischen Zustands oder ihrer
wirtschaftlichen Verhältnisse auf die Hilfe
anderer angewiesen sind. Der
Satzungszweck wird insbesondere
verwirklicht durch planmäßiges
Zusammenwirken mit der Stiftung
Johannesstift und der Evangelisches
Johanneswerk gGmbH im Sinne des § 57
Abs. 3 AO. Dies gilt auch für
Gesellschaften, an denen die Stiftung
Johannesstift oder die Evangelisches
Johanneswerk gGmbH mittel- oder
unmittelbar mehrheitlich beteiligt ist
(Verbundgesellschaften) und zu deren
Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten
Zwecke beiträgt. Das planmäßige
Zusammenwirken erfolgt durch die
Erbringung von Funktions- und
Unterstützungsleistungen, insbesondere
durch die Herstellung, Lieferung, Errichtung
und Betreuung technischer Produkte und
Lösungen. Hierzu zählen insbesondere IT-
Betrieb, IT-Hardware,
Rechenzentrumsleistungen,
Softwareprodukte, Telefonie- und
Datenleitungen und Telefonanlagen sowie
Gebäudetechnik. Die Tätigkeiten umfassen
auch die Lösungsberatung und die
handwerkliche Errichtung. Das planmäßige
Zusammenwirken erfolgt zudem durch die
Inanspruchnahme von Funktions- und
Unterstützungsleistungen; insbesondere
Dienst- und Beratungsleistungen (dazu
können gehören: Verwaltungs- und
Serviceleistungen insbesondere im Finanz-,
Rechnungs-, Personal- und
lmmobilienwesen sowie im Controlling,
Malerleistungen und weitere allgemeine
Verwaltungsleistungen (unter anderem
Parkraummanagement und Postverteilung),
Bezug von Medien wie beispielsweise
Strom und Erdgas, Inanspruchnahme von
Beratungs- und Unterstützungsleistungen in
Bereichen der Energieversorgung,
Personaldienstleistungen,
Personalvermittlung und Recruiting inkl.
administrativer Serviceleistungen und
Beschäftigung von überlassenem Personal,
Leistungen der Gebäudereinigung und -
technik und hauswirtschaftliche Dienste)
sowie die Anmietung von Immobilien und
Mobilien zur Verwirklichung der in Nr. 2
genannten Zwecke. Die Gesellschaft kann
ihre Zwecke auch im Sinne des § 58 Nr. 1
AO durch die Zuwendung von Mitteln zur
Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke
durch eine andere steuerbegünstigte
Körperschaft oder eine Körperschaft des
öffentlichen Rechts verfolgen. Die
Zuwendung erfolgt vorbehaltlich des
Nachweises der Steuerbegünstigung
gemäß § 58a AO. Die Gesellschaft kann
sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer
Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz
2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben
nicht selbst wahrnimmt. Sie kann auch
ihrerseits als Hilfsperson im Sinne des § 57
Abs. 1 S. 2 AO für andere
steuerbegünstigte Körperschaften und
Körperschaften des öffentlichen Rechts
tätig werden. Die Gesellschaft ist
berechtigt, Zweigniederlassungen zu
errichten, sich an anderen Unternehmen zu
beteiligen, andere Unternehmen zu
übernehmen sowie andere Unternehmen
zu gründen. Die Gesellschaft ist selbstlos
tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der
Gesellschaft dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Es darf keine Person durch
Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft
fremd sind, oder durch unverhältnismäßig
hohe Vergütungen begünstigt werden. Die
Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile
und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter
auch keine sonstigen Zuwendungen aus
Mitteln der Gesellschaft erhalten, es sei
denn, diese erfüllen im Übrigen selbst die
Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO oder
sind Körperschaften des öffentlichen
Rechts und verwenden die Mittel zu
steuerbegünstigten Zwecken. Sie erhalten
bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung
der Gesellschaft oder bei Wegfall
steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als
ihre eingezahlten Kapitalanteile und den
gemeinen Wert ihrer geleisteten
Sacheinlagen zurück.
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten. Die Geschäftsführer
müssen in der Regel Mitglieder der
evangelischen Kirche oder einer anderen Kirche
sein, mit der eine der Landeskirchen oder die
Evangelische Kirche in Deutschland in
Kirchengemeinschaft verbunden ist, oder
Mitglieder einer Kirche sein, die in der örtlichen
Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK)
oder ACK Deuschland mitarbeitet. Bei der
Besetzung der Geschäftsführung ist eine
geschlechtergerechte Besetzung anzustreben.
Für die leitenden Angestellten und weiteren
Mitarbeitenden gilt die "Richtlinie des Rates über
die Anforderungen der beruflichen Mitarbeit in
der Evangelischen Kirche in Deutschland und
ihrer Diakonie (Mitarbeitsrichtlinie)" in der jeweils
geltenden Fassung.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 17.09.2024 hat eine
Ergänzung des Gesellschaftsvertrages um eine Präambel
sowie eine Änderung in § 1 (Firma, Sitz), § 2 (Zweck der
Gesellschaft und Gemeinnützigkeit) Abs. 3, eine Änderung in
§ 4 (Gesellschafterversammlung) sowie eine
Neunummerierung und Änderung in Abs. 1 von § 4 a.F.
(Geschäftsführung und Vertretung) in § 5 n.F., weiter eine
Neunummerierung von § 5 a.F. (Veröffentlichungen) als § 6
n.F. und die Hinzufügung von § 8 (Schlussbestimmungen) und
mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes und der
allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen.
a)
22.11.2024
Dr. Kahlke
6 a)
Firma geändert, nunmehr
Techniklotsen gGmbH
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 08.08.2023 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) Ziffer
(1) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
a)
22.09.2023
Dr. Kahlke
5 c)
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und
kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der
Abgabenordnung (AO). Zweck der
Gesellschaft ist die Förderung des
Wohlfahrtswesens, der Jugend- und
Altenhilfe, des öffentlichen
Gesundheitswesens und der öffentlichen
Gesundheitspflege, von Wissenschaft und
Forschung, der Bildung und Erziehung, von
geflüchteten Menschen und Menschen mit
Behinderung, (ehemaligen)
Strafgefangenen und des
bürgerschaftlichen Engagements sowie die
selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger
Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 und 2
AO, die infolge ihres körperlichen,
geistigen, seelischen Zustands oder ihrer
wirtschaftlichen Verhältnisse auf die Hilfe
anderer angewiesen sind. Der
Satzungszweck wird insbesondere
verwirklicht durch planmäßiges
Zusammenwirken im Sinne des § 57 Abs. 3
AO mit der Stiftung Johannesstift sowie der
EvangelischesJohanneswerk gGmbH und
Gesellschaften, an denen die Stiftung
Johannesstift oder die Evangelisches
Johanneswerk gGmbH mittel- oder
unmittelbar mehrheitlich beteiligt ist
(Verbundgesellschaften) zur Verwirklichung
ihrer steuerbegünstigten Zwecke. Das
planmäßige Zusammenwirken erfolgt durch
die Erbringung von Funktions- und
Unterstützungsleistungen, insbesondere
durch die Herstellung, Lieferung, Errichtung
und Betreuung technischer Produkte und
Lösungen. Hierzu zählen insbesondere IT-
Betrieb, IT-Hardware,
Rechenzentrumsleistungen,
Softwareprodukte, Telefonie- und
Datenleitungen und Telefonanlagen sowie
Gebäudetechnik. Die Tätigkeiten umfassen
auch die Lösungsberatung und die
handwerkliche Errichtung. Das planmäßige
Zusammenwirken erfolgt zudem durch die
Inanspruchnahme von Funktions- und
Unterstützungsleistungen; insbesondere
Dienst- und Beratungsleistungen (dazu
können gehören: Verwaltungs- und
Serviceleistungen insbesondere im Finanz-,
Rechnungs-, Personal- und
lmmobilienwesen sowie im Controlling,
Malerleistungen und weitere allgemeine
Verwaltungsleistungen (unter anderem
Parkraummanagement und Postverteilung),
Bezug von Medien wie beispielsweise
Strom und Erdgas, Inanspruchnahme von
Beratungs- und Unterstützungsleistungen in
Bereichen der Energieversorgung,
Personaldienstleistungen,
Personalvermittlung und Recruiting inkl.
administrativer Serviceleistungen und
Beschäftigung von überlassenem Personal,
Leistungen der Gebäudereinigung und -
technik und hauswirtschaftliche Dienste)
sowie die Anmietung von Immobilien und
Mobilien zur Verwirklichung der in Nr. 2
genannten Zwecke. Die Gesellschaft kann
ihre Zwecke auch im Sinne des § 58 Nr. 1
AO durch die Zuwendung von Mitteln zur
Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke
durch eine andere steuerbegünstigte
Körperschaft oder eine Körperschaft des
öffentlichen Rechts verfolgen. Die
Zuwendung erfolgt vorbehaltlich des
Nachweises der Steuerbegünstigung
gemäß § 58a AO. Die Gesellschaft kann
sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer
Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz
2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben
nicht selbst wahrnimmt. Sie kann auch
ihrerseits als Hilfsperson im Sinne des § 57
Abs. 1 S. 2 AO für andere
steuerbegünstigte Körperschaften und
Körperschaften des öffentlichen Rechts
tätig werden. Die Gesellschaft ist
berechtigt, Zweigniederlassungen zu
errichten, sich an anderen Unternehmen zu
beteiligen, andere Unternehmen zu
übernehmen sowie andere Unternehmen
zu gründen. Die Gesellschaft ist selbstlos
tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der
Gesellschaft dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Es darf keine Person durch
Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft
fremd sind, oder durch unverhältnismäßig
hohe Vergütungen begünstigt werden. Die
Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile
und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter
auch keine sonstigen Zuwendungen aus
Mitteln der Gesellschaft erhalten, es sei
denn, diese erfüllen im Übrigen selbst die
Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO oder
sind Körperschaften des öffentlichen
Rechts und verwenden die Mittel zu
steuerbegünstigten Zwecken. Sie erhalten
bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung
der Gesellschaft oder bei Wegfall
steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als
ihre eingezahlten Kapitalanteile und den
gemeinen Wert ihrer geleisteten
Sacheinlagen zurück.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 28.10.2022 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Zweck der
Gesellschaft und Gemeinnützigkeit), § 3 (Stammkapital,
Stammeinlage) Satz 2 und mit ihr die Änderung des
Unternehmensgegenstandes beschlossen. Des Weiteren
wurde § 7 (Auflösung) neu eingefügt.
a)
08.12.2022
Dr. Kahlke
Calendar 12.08.2021
Veränderung

HRB 42267: Techniklotsen GmbH, Bielefeld, Schildescher Str. 101, 33611 Bielefeld. Geschäftsführer: Voss, Eike, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Schmorl, Ralf, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒.

Calendar 07.07.2021
Veränderung

HRB 42267: Techniklotsen GmbH, Bielefeld, Schildescher Str. 101, 33611 Bielefeld. Bestellt zum Geschäftsführer: Schmorl, Ralf, Bielefeld, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Glied, Karsten, Enger, * ‒.‒.‒‒.

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Historie 4

22.09.2023
Firmenname geändert

alt:
Techniklotsen GmbH

neu:
Techniklotsen gGmbH

12.08.2021
Entscheideränderung

Austritt
Herr Ralf Schmorl
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Eike Voss
Geschäftsführer

07.07.2021
Entscheideränderung

Austritt
Herr Karsten Glied
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Ralf Schmorl
Geschäftsführer

29.06.2016
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Karsten Glied
Geschäftsführer

Registervorgang

Neueintragung 29.06.2016