HRB 5013: Techno-Dental Labor GmbH, Aachen, Mauerstraße 95, 52064 Aachen. Von Amts wegen gem. § 395 FamFG gelöscht: Geschäftsführer: Neuss, Andreas, Zahntechniker, Baesweiler.
HRB 5013: Techno-Dental Labor GmbH, Aachen, Mauerstraße 95, 52064 Aachen. Nach den Erkenntnissen des Gerichts ist der alleinige Geschäftsführer der Gesellschaft Herr Andreas Walter Neuß, * ‒.‒.‒‒, am 22.07.2015 in Aachen verstorben. Der Verstorbene ist weiterhin im Handelsregister eingetragen. Ein neuer Geschäftsführer wurde nicht zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet.Gemäß § 395 FamFG kann eine Eintragung im Handelsregister von Amts wegen gelöscht werden, wenn sie wegen des Mangels einer wesentlichen Voraussetzung unzulässig ist. Dies ist nach den obigen Ausführungen der Fall.Sollte nicht binnen dreier Monate ein neuer Geschäftsführer bestellt und zur Eintragung angemeldet oder innerhalb dieser Frist die Unterlassung durch Widerspruch gegen diese Verfügung gerechtfertigt werden, wird das Gericht die Löschung von Herrn Andreas Walter Neuß als Geschäftsführer der Gesellschaft von Amts wegen vornehmen und im Handelsregister eintragen.Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
HRB 5013:Techno-Dental Labor GmbH, Aachen, Mauerstraße 95, 52064 Aachen.Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Aachen (92 IN 130/13) vom 27.09.2013 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Aachen (92 IN 130/13) vom 27.09.2013 ist die vorläufige Insolvenzverwaltung und das allgemeine Verfügungsverbot aufgehoben.