HRA 8148: Techno-Farm Agrar GmbH & Co. KG, Lugau/Erzgeb., Dorfstraße 1, 09385 Lugau/Erzgeb. OT Erlbach-Kirchberg. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.02.2020 mit Nachtrag vom 09.03.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger von den selben Tagen mit der Adorfer Agrar GmbH mit dem Sitz in Lugau/Erzgeb. (Amtsgericht Chemnitz, HRB 29766) verschmolzen. Die Verschmelzung ist wirksam geworden mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers am 11.03.2020. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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Neukirchner Str. 13, 09221 Neukirchen
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Amtsgericht: Chemnitz
Rechtsform: GmbH & Co. KG