Technologie- und Gründerzentrum Torgau GmbH, Torgau, Solarstraße 27, 04860 Torgau.Die Gesellschafterversammlung vom 27.04.2010 hat ihr Vermögen im Ganzen auf den Landkreis Nordsachsen übertragen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Vermögensübertragung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Vermögensübertragung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Vermögensübertragung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
04860 Torgau
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Amtsgericht: Leipzig
Rechtsform: GmbH