Tecklenborg Immobilien Verwaltungsgesellschaft mbH, Weme (Schemmelweg 2, 59368 Weme). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Rudolf Tecklenborg GmbH & Co. KG am 17.10.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Tecklenborg Immobilien Verwaltungsgesellschaft mbH, Weme (Schemmelweg 2, 59368 Weme). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.08.2005 mit der Rudolf Tecklenborg GmbH & Co. KG mit Sitz in Westerkappeln (Amtsgericht Steinfurt HRA 4665) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.