Tectum 41. Vermögensverwaltungs GmbH, Bensheim, Darmstädter Straße 246, 64625 Bensheim. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.04.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Dietz Aktiengesellschaft mit Sitz in Bensheim (AG Darmstadt, HRB 25275) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Tectum 41. Vermögensverwaltungs GmbH, Bensheim, Darmstädter Straße 246, 64625 Bensheim. von Amts wegen berichtigt: Mit der Dietz Aktiengesellschaft mit Sitz in Bensheim (AG Darmstadt, HRB 25275) als herrschendem Unternehmen ist am 16.12.2010 ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2010 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
Tectum 41. Vermögensverwaltungs GmbH, Bensheim, Darmstädter Straße 246, 64625 Bensheim. Mit der Dietz Aktiengesellschaft mit Sitz in Bensheim (AG Darmstadt, HRB 25209) als herrschendem Unternehmen ist am 16.12.2010 ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2010 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
Tectum 41. Vermögensverwaltungs GmbH, Bensheim, Darmstädter Straße 246, 64625 Bensheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.11.2010. Geschäftsanschrift: Darmstädter Straße 246, 64625 Bensheim. Gegenstand: ist der Erwerb, die Errichtung, die Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes sowie eigenen Kapitalvermögens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Dietz, Wolfgang, Bensheim, * ‒.‒.‒‒; Thetmann, Uwe, Bensheim, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Tectum 41. Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Bensheim (Amtsgericht Darmstadt, HRA 84100). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.