Tectum 9. Vermögensverwaltungs GmbH, Bensheim (Darmstädter Straße 246, 64625 Bensheim). Die Verschmelzung wurde im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers am 22.11.2006 eingetragen.
Tectum 9. Vermögensverwaltungs GmbH, Bensheim (Darmstädter Straße 246, 64625 Bensheim). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2006 mit Ergänzung vom 07.11.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 30.08.2006, 07.11.2006 und 09.11.2006 mit der Rheinischen Grundbesitz und Beteiligungs AG mit Sitz in Bensheim (jetzt Dietz Aktiengesellschaft, Amtsgericht Darmstadt, HRB 25275) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.