HRB 136930: Tectum GmbH, Ebersberg, Adalberogasse 2, 85560 Ebersberg. Die Abspaltung wurde am 26.09.2018 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht München HRB 72796).
HRB 136930: Tectum GmbH, Ebersberg, Adalberogasse 2, 85560 Ebersberg. Die Gesellschafterversammlung vom 23.08.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 200,00 EUR zum Zwecke der Abspaltung des Teilbetriebs "Wertstoffhof" aus dem Vermögen der Georg Schuder Zimmerei- und Sägewerk GmbH mit dem Sitz in Ebersberg (Amtsgericht München HRB 72796) und die Änderung der §§ 3 (Gegenstand des Unternehmens) und 5 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Führen und Betrieb eines Wertstoffhofes, Verpachten eines Wertstoffhofes, Tätigkeit als Holding von Beteiligungsgesellschaften, Vermögensverwaltung von eigenem und fremden Vermögen sowie Beratung von Beteiligungsgesellschaften. Neues Stammkapital: 25.200,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsvertrag vom 23.08.2018 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.08.2018 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 23.08.2018 Teile des Vermögens (Teilbetrieb "Wertstoffhof") von der Georg Schuder Zimmerei- und Sägewerk GmbH mit dem Sitz in Ebersberg (Amtsgericht München HRB 72796) übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.