Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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b)
Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen. |
a)
13.10.2022
Priedigkeit |
HRB 207241: Teichröda - Porzellan GmbH, Jena, Lützerodaer Weg 25, 07751 Jena. Geändert, nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Geändert, nun: Liquidator: Triebel, Burkhard, Jena, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 207241: Teichröda - Porzellan GmbH, Remda-Teichel, Lützerodaer Weg 25, 07751 Jena. Die Gesellschafterversammlung vom 27.02.2019 hat die Änderung der Ziffer 1.2 (Sitz) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Sitz: Jena. Änderung der Geschäftsanschrift: Lützerodaer Weg 25, 07751 Jena. Personenbezogene Daten von Amts wegen geändert, nun: Geschäftsführer: Triebel, Burkhard, Jena, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Teichröda - Porzellan GmbH, Remda-Teichel (Gewerbegebiet, 07407 Remda-Teichel). Die F & T Industrievertretungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Jena (Amtsgericht Jena HRB 200546) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.07.2012 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Teichröda - Porzellan GmbH, Remda-Teichel, (Gewerbegebiet, 07407 Remda-Teichel).Die Gesellschafterversammlung vom 02.02.2009 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: die Produktion und der Vertrieb von keramischen Erzeugnissen, Geschenk-, Souvenir- und Werbeartikeln sowie der Verkauf von elektrischen und gasbeheizten Öfen, Brennhilfsmitteln, Serviceleistungen und sonstige Nebenleitungen.