Tela Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Düren (Metallweberstr. 46, 52353 Düren). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden GKD - Gebr. Kufferath AG am 22.08.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Tela Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Düren (Metallweberstr. 46, 52353 Düren). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.06.2005 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.06.2005 mit der GKD - Gebr. Kufferath AG mit Sitz in Düren (Amtsgericht Düren HRB 2915) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.