TeleAlarm GmbH, Offenbach am Main (Heinrrich-Krumm-Str. 20, 63073 Offenbach). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Bosch Sicherheitssysteme GmbH am 07.09.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
TeleAlarm GmbH, Offenbach am Main (Heinrrich-Krumm-Str. 20, 63073 Offenbach). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Bosch Sicherheitssysteme GmbH mit Sitz in Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 23118) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
TeleAlarm GmbH, Offenbach am Main (Heinrich-Krumm-Str. 20, 63073 Offenbach am Main). Nicht mehr Geschäftsführer: Bornschein, Karl Alfred Gustav, Anif/Österreich, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Riedemann, Bernd, Bargteheide, * ‒.‒.‒‒; Ziegler, Christof, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒.
TeleAlarm GmbH, Rodgau (Heinrich-Krumm-Str. 20, 63073 Offenbach am Main). Die Gesellschafterversammlung vom 07.04.2006 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Offenbach am Main beschlossen.