HRA 3380: TeleMedia Gesellschaft für Multimedia-Systeme GmbH & Co. KG, Oldenburg, Heinrich-Renken-Strasse 1, 26127 Oldenburg. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 23.12.2016/28.03.2017 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 23.12.2016/28.03.2017 einen Unternehmensteil des von dem Einzelkaufmann Kruse, Gerd,wohnhaft in Oldenburg, geb. ‒.‒.‒‒ unter der Firma der Gerd Kruse e.K. in Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg HRA 205221) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
26127 Oldenburg
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Amtsgericht: Oldenburg
Rechtsform: GmbH & Co. KG