Teledrom Fernmeldetechnik Marketing GmbH, Varel (Möörte 24, 26316 Varel). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Teledrom GmbH mit dem Sitz in Beiersdorf-Freudenberg (vormals Kambach Systems GmbH) am 09.06.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Teledrom Fernmeldetechnik Marketing GmbH, Varel (Möörte 24, 26316 Varel). Die Gesellschafterversammlung hat am 25.01.2008 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 35,41 auf EUR 25.600,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital, Gesellschafter) zu ändern. 25.600,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.01.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.01.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.01.2008 mit der Kambach Systems GmbH mit Sitz in Beiersdorf-Freudenberg (AG Frankfurt/Oder, HRB 11453 FF) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.