Telefónica Deutschland Access GmbH, München, Georg-Brauchle-Ring 23-25, 80992 München.Die Verschmelzung wurde am 14.08.2009 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München HRA 70343).
Telefónica Deutschland Access GmbH, München, Georg-Brauchle-Ring 23-25, 80992 München.Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.07.2009 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Telefónica O2 Germany GmbH & Co. OHG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRA 70343) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft.
Telefónica Deutschland Access GmbH, München, Georg-Brauchle-Ring 23-25, 80992 München.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.07.2009. Geschäftsanschrift: Georg-Brauchle-Ring 23-25, 80992 München. Gegenstand des Unternehmens: Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Telekommunikation. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Fränkle, Michael, München, * ‒.‒.‒‒; Pruchnow, Johannes, München, * ‒.‒.‒‒; Dr. Schmelzer, Dirk, München, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung aus dem Unternehmen Telefónica Deutschland GmbH, mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRB 108006). Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers am 14.07.2009 wirksam geworden. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.