Telefonbuch Verlag Mainfranken GmbH, Würzburg (Semmelstr. 15, 97070 Würzburg). Die Verschmelzung wurde am 27.09.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Würzburg HRB 6140).
Telefonbuch Verlag Mainfranken GmbH, Würzburg (Semmelstr. 15, 97070 Würzburg). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2005 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2005 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 25.08.2005 mit der Telefonbuch Verlag Würzburg Mainfranken GmbH mit dem Sitz in Würzburg (Amtsgericht Würzburg HRB 6140) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.