Telefonbuch-Verlag Thüringen GmbH, Gera (Humboldtstr. 14, 07545 Gera). Die Gesellschafterversammlung vom 22.02.2008 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die gleichzeitig errichtete "Telefonbuch-Verlag Thüringen GmbH & Co.KG" mit dem Sitz in Gera (Amtsgericht Jena HRA 500959) beschlossen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Telefonbuch-Verlag Thüringen GmbH, Gera (Humboldtstr. 14, 07545 Gera). Die Gesellschafterversammlung vom 06.12.2006 hat die Änderung des § 3 (Geschäftsjahr, Dauer, Bekanntmachung) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Telefonbuch-Verlag Thüringen GmbH, Gera (Humboldtstr. 14, 07545 Gera). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kruse, Hans-Joachim, Dresden, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Rubner, Norbert, Neufahrn, * ‒.‒.‒‒.
Telefonbuch-Verlag Thüringen GmbH, Gera (Humboldtstr. 14, 07545 Gera). Die RTG Telefonbuch- Verlag GmbH mit dem Sitz in Gera (Amtsgericht Jena HRB 202381) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.04.2006 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.