HRA 704073:Telefonbuchverlag Südbaden GmbH & Co. KG, Offenburg, Industriestraße 25, 77656 Offenburg.Der zwischen der Gesellschaft und der "Carl Hinnerwisch Verlag GmbH & Co. KG", Hagen (Amtsgericht Hagen HRA 258) am 29.12.1997 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist mit Wirkung zum 30.06.2015 beendet. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
HRA 704073:Telefonbuchverlag Südbaden GmbH & Co. KG, Offenburg, Industriestraße 25, 77656 Offenburg.Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
HRA 704073:Telefonbuchverlag Südbaden GmbH & Co. KG, Offenburg, Industriestraße 25, 77656 Offenburg.(das Erstellen, die Herausgabe, das Verlegen und Verbreiten von Telekommunkationsverzeichnissen sowie verzeichnisähnlichen Produkten jeder Art und jeder Ausprägung.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Industriestraße 25, 77656 Offenburg. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: BWG Werbegesellschaft mbH, Offenburg (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 704090). Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Telefonbuchverlag Südbaden GmbH", Offenburg (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 471796) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Gesellschaft (vormals "Telefonbuchverlag Südbaden GmbH", Offenburg) hat mit der "Carl Hinnerwisch Verlag GmbH & Co. KG", Hagen (Amtsgericht Hagen HRA 258) am 29.12.1997 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung am gleichen Tag zugestimmt hat. Dieser Vertrag wurde geändert. Die Gesellschafterversammung hat der Änderung am 24.11.2014 zugestimmt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.