Telefonicom GmbH, Hamburg, Grindelallee 33, 20146 Hamburg.Die Gesellschafterversammlung vom 09.07.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: der Verkauf und die Vermietung von Telekommunikationsartikeln und -dienstleistungen sowie Maklertätigkeiten im Immobilienbereich nach § 34 c Abs. 1 Ziff. 1 GewO und die Tätigkeit als Bauträger gem. § 34 c Abs. 1 Ziff. 4 GewO.
Telefonicom GmbH, Hamburg, Grindelallee 33, 20146 Hamburg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.07.2009. Geschäftsanschrift: Grindelallee 33, 20146 Hamburg. Gegenstand: der Verkauf und die Vermietung von Telekommunikationsartikeln und -dienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Nazzeri, Djalaluddin, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Nazzeri, Djalaluddin, Hamburg, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Djalaluddin Nazzeri e.K. in Hamburg (AG Hamburg HRA 110424) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 30.07.2009. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 16.10.2009 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.